Pädagogische Einführung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für eine [[berufsbegleitende Ausbildung]] nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der einjährigen Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben.}}
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Die Pädagogische Einführung findet in den Fächern statt, in denen der Seiteneinsteiger schwerpunktmäßig in der Schule eingesetzt wird. Sie beinhaltet ein einwöchiges Orien­tie­rungs­seminar und im Anschluss daran regelmäßige Unterstützung und Beratung durch die Schule und das Studien­seminar.
==Voraussetzungen==


Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarif­beschäftigter; der Erwerb einer Lehramts­befähigung ist damit nicht verbunden.
Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die Pädagogische Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal [[LOIS]]. Ob du eingestellt wirst und an der Pädagogischen Einführung teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.


Ausschreibungen für Seiteneinsteiger mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung im Schul&shy;dienst veröffentlichen Schulen <blank text="auf folgender Seite">http://www.lois.nrw.de</blank> mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiteneinstieg“ oder vergleichbaren Zusätzen.
Auf eine Stelle in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kannst du dich bewerben, wenn
* du einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss hast.
* du die Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast.
* dein Abschluss in einem der ausgeschriebenen Fächer vorliegt oder den Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn du auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungszeugnis nachweisen kannst.


Für Einstellungen in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kommen insbesondere Personen in Frage, aus deren Hochschulstudium sich lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ergibt.
Für die Pädagogische Einführung kommst du insbesondere dann infrage, wenn sich aus deinem Studium lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ableiten lässt.


{{Zitat|Text=|Quelle=Quelle: <blank text="MSW NRW">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/Handreichung_PEinf.pdf</blank>}}
==Allgemeines==
Wirst du eingestellt, erhältst du zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für die Qualifizierung.
 
Die Pädagogische Einführung dauert dann ein Jahr und setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen. Betreut und beraten wirst du dabei durch die Schule und die Seminarausbilder*&shy;innen des [[ZfsL]]. Durch die Pädagogische Einführung wirst du didaktisch im jeweiligen Fach nachqualifiziert, bekommst aber auch übergreifende didaktische und pädagogische Inhalte vermittelt. Du erwirbst eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, für welches du eingestellt wurdest, erhältst aber keine Lehramtsbefähigung.
 
Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule wirst du
in den Schuldienst des Landes in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Tarif&shy;beschäftigte oder Teil&shy;beschäftigter übernommen. Die Eingruppierung und Bezahlung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Mehr zum Verdienst findest du im Artikel zum [[Seiteneinstieg#Verdienst|Seiteneinstieg]].
 
Eine Verbeamtung ist '''nicht''' möglich.
 
==Beratung==
Beratungsmöglichkeiten findest du im Artikel zum [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].
 
==Weiterführende Informationen==
* Ausführliche Informationen zur Pädagogischen Einführung an '''Grundschulen''' findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/paedagogische-einfuehrung-grundschulePädagogische Einführung Grundschule]
* Ausführliche Informationen zur Pädagogischen Einführung an Schulen der '''Sek. I und II''' findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/paedagogische-einfuehrung-sek-i-und-ii Pädagogische Einführung Sek. I und II]


== Verwandte Seiten ==
*[[Seiteneinstieg]]


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[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
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[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
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Version vom 23. Oktober 2020, 20:23 Uhr

Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der Pädagogischen Einführung bewerben, wenn du die Voraussetzungen für eine berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast. An Grundschulen ist der Seiteneinstieg nur über die Pädagogische Einführung und nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Eng­lisch möglich.

Voraussetzungen

Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die Pädagogische Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS. Ob du eingestellt wirst und an der Pädagogischen Einführung teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.

Auf eine Stelle in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kannst du dich bewerben, wenn

  • du einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss hast.
  • du die Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast.
  • dein Abschluss in einem der ausgeschriebenen Fächer vorliegt oder den Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn du auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungszeugnis nachweisen kannst.

Für die Pädagogische Einführung kommst du insbesondere dann infrage, wenn sich aus deinem Studium lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ableiten lässt.

Allgemeines

Wirst du eingestellt, erhältst du zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für die Qualifizierung.

Die Pädagogische Einführung dauert dann ein Jahr und setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen. Betreut und beraten wirst du dabei durch die Schule und die Seminarausbilder*­innen des ZfsL. Durch die Pädagogische Einführung wirst du didaktisch im jeweiligen Fach nachqualifiziert, bekommst aber auch übergreifende didaktische und pädagogische Inhalte vermittelt. Du erwirbst eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, für welches du eingestellt wurdest, erhältst aber keine Lehramtsbefähigung.

Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule wirst du in den Schuldienst des Landes in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Tarif­beschäftigte oder Teil­beschäftigter übernommen. Die Eingruppierung und Bezahlung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Mehr zum Verdienst findest du im Artikel zum Seiteneinstieg.

Eine Verbeamtung ist nicht möglich.

Beratung

Beratungsmöglichkeiten findest du im Artikel zum Seiteneinstieg.

Weiterführende Informationen


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-23