Pädagogische Einführung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Als [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger]] kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der Pädagogischen Einführung bewerben, wenn du die Voraussetzungen für eine [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitende Ausbildung]] nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast. An Grundschulen ist der Seiteneinstieg nur über die Pädagogische Einführung und nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Eng­lisch möglich.}}
{{Teaser|Text=Als [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger]] kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der Pädagogischen Einführung bewerben, wenn du die Voraussetzungen für eine [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS]] nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast. An Grundschulen ist der Seiteneinstieg nur über die Pädagogische Einführung und nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Eng­lisch möglich.}}


==Voraussetzungen==
==Voraussetzungen==
Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [[LOIS]].


Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die Pädagogische Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Ob du eingestellt wirst und an der Pädagogischen Einführung teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.
Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die Pädagogische Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal [[LOIS]]. Ob du eingestellt wirst und an der Pädagogischen Einführung teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.


Auf eine Stelle in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kannst du dich bewerben, wenn
Auf eine Stelle in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kannst du dich bewerben, wenn
* du einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss (Bachelor oder Master oder entsprechende Abschlüsse) hast.
* du einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss hast.
* du die Voraussetzungen für die Teilnahme am [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS)]] nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast.
* du die Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast.
* dein Abschluss in einem der ausgeschriebenen Fächer vorliegt oder den Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt (dies ist dann der Fall, wenn du auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungszeugnis nachweisen kannst).
* dein Abschluss in einem der ausgeschriebenen Fächer vorliegt oder den Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn du auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungszeugnis nachweisen kannst.


Für die Pädagogische Einführung kommst du insbesondere dann infrage, wenn sich aus deinem Studium lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ableiten lässt.
Für die Pädagogische Einführung kommst du insbesondere dann infrage, wenn sich aus deinem Studium lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ableiten lässt.
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Wirst du eingestellt, erhältst du zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für die Qualifizierung.  
Wirst du eingestellt, erhältst du zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für die Qualifizierung.  


Die Pädagogische Einführung dauert dann ein Jahr und setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen. Betreut und beraten wirst du dabei durch die Schule und die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder des [[ZfsL]]. Durch die Pädagogische Einführung wirst du didaktisch im jeweiligen Fach nachqualifiziert, bekommst aber auch übergreifende didaktische und pädagogische Inhalte vermittelt. Du erwirbst eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, für welches du eingestellt wurdest, erhältst aber keine Lehramtsbefähigung.<ref>https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinstieg [Abgerufem am 12. Dezember 2019] </ref>
Die Pädagogische Einführung dauert dann ein Jahr und setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen. Betreut und beraten wirst du dabei durch die Schule und die Seminarausbilder*&shy;innen des [[ZfsL]]. Durch die Pädagogische Einführung wirst du didaktisch im jeweiligen Fach nachqualifiziert, bekommst aber auch übergreifende didaktische und pädagogische Inhalte vermittelt. Du erwirbst eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, für welches du eingestellt wurdest, erhältst aber keine Lehramtsbefähigung.


Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule wirst du  
Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule wirst du  
in den Schuldienst des Landes in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Tarif&shy;beschäftigte oder Teil&shy;beschäftigter übernommen. Die Eingruppierung und Bezahlung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).  
in den Schuldienst des Landes in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Tarif&shy;beschäftigte oder Teil&shy;beschäftigter übernommen. Die Eingruppierung und Bezahlung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Mehr zum Verdienst findest du im Artikel zum [[Seiteneinstieg#Verdienst|Seiteneinstieg]].


Eine Verbeamtung ist '''nicht''' möglich.  
Eine Verbeamtung ist '''nicht''' möglich.  


Details zum Verdienst findest du auf [[LOIS]] in den graphische Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs ausgehend vom Studien- bzw. Berufsabschluss mit Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe für die Abschlüsse: [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/universitaet.html Universitätsabschluss], [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachhochschule.html Fachhochschulabschluss] oder [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachausbildung.html fachspezifische Ausbildung].
==Beratung==
Beratungsmöglichkeiten findest du im Artikel zum [[Seiteneinstieg#Beratung|Seiteneinstieg]].


==Weiterführende Informationen==
==Weiterführende Informationen==
* Ausführliche Informationen zur Pädagogischen Einführung an '''Grundschulen''' findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/3-GS/index.html Pädagogische Einführung Grundschule]
* Ausführliche Informationen zur Pädagogischen Einführung an '''Grundschulen''' findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw/paedagogische-einfuehrung-grundschule Einführung Grundschule]
* Ausführliche Informationen zur Pädagogischen Einführung an Schulen der '''Sek. I und II''' findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/5-Berufsbegleitung-SI-SII/index.html Pädagogische Einführung Sek. I und II]
* Ausführliche Informationen zur Pädagogischen Einführung an Schulen der '''Sek. I und II''' findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/paedagogische-einfuehrung-sek-i-und-ii Pädagogische Einführung Sek. I und II]


==Quellen==
<references />


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{{Gültigkeit|DATUM=2019-11-11|KOMMENTAR=Ronja überarbeitet}}
{{Gültigkeit|DATUM=2022-08-23}}
 
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]

Version vom 26. Oktober 2021, 10:02 Uhr

Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der Pädagogischen Einführung bewerben, wenn du die Voraussetzungen für eine berufsbegleitende Ausbildung nach OBAS nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast. An Grundschulen ist der Seiteneinstieg nur über die Pädagogische Einführung und nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Eng­lisch möglich.

Voraussetzungen

Möchtest du im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die Pädagogische Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS. Ob du eingestellt wirst und an der Pädagogischen Einführung teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.

Auf eine Stelle in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kannst du dich bewerben, wenn

  • du einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss hast.
  • du die Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast.
  • dein Abschluss in einem der ausgeschriebenen Fächer vorliegt oder den Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn du auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungszeugnis nachweisen kannst.

Für die Pädagogische Einführung kommst du insbesondere dann infrage, wenn sich aus deinem Studium lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ableiten lässt.

Allgemeines

Wirst du eingestellt, erhältst du zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für die Qualifizierung.

Die Pädagogische Einführung dauert dann ein Jahr und setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen. Betreut und beraten wirst du dabei durch die Schule und die Seminarausbilder*­innen des ZfsL. Durch die Pädagogische Einführung wirst du didaktisch im jeweiligen Fach nachqualifiziert, bekommst aber auch übergreifende didaktische und pädagogische Inhalte vermittelt. Du erwirbst eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, für welches du eingestellt wurdest, erhältst aber keine Lehramtsbefähigung.

Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule wirst du in den Schuldienst des Landes in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Tarif­beschäftigte oder Teil­beschäftigter übernommen. Die Eingruppierung und Bezahlung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Mehr zum Verdienst findest du im Artikel zum Seiteneinstieg.

Eine Verbeamtung ist nicht möglich.

Beratung

Beratungsmöglichkeiten findest du im Artikel zum Seiteneinstieg.

Weiterführende Informationen


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-08-23