Polyvalenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Zusammenhang mit einem Studium meint der Begriff Polyvalenz die Ver­wend­bar­keit eines [[Erstes Staatsexamen|Abschlusses]] in mehreren beruflichen bzw. Aus­bildungs­zusammen­hängen. Ein Abschluss gilt dann als polyvalent, wenn er nicht nur den Zugang zu einem einzigen Beruf eröffnet, sondern für verschiedene Berufe und Berufs­felder nutzbar ist.
In Verbindung mit einem Lehramtsstudium meint der Begriff Polyvalenz, dass die Inhalte des Bachelorstudiums für verschiedene Berufe und Berufsfelder und nicht ausschließlich für den Lehrerberuf qualifizieren müssen. Erst der Master schließt mit einem für das Lehramt qualifizierenden Abschluss ab (Master of Education).  


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==Siehe auch==
*<blank text="Definition der Hochschulrektorenkonferenz">https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/polyvalenz/</blank>


*<blank text="Schulministerium NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Bachelor-_Masterstudiengaenge/Polyvalenz/index.html</blank>
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[[Kategorie:Definitionen]]
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[[Kategorie:Studienreform]]
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Version vom 5. Oktober 2020, 10:55 Uhr

In Verbindung mit einem Lehramtsstudium meint der Begriff Polyvalenz, dass die Inhalte des Bachelorstudiums für verschiedene Berufe und Berufsfelder und nicht ausschließlich für den Lehrerberuf qualifizieren müssen. Erst der Master schließt mit einem für das Lehramt qualifizierenden Abschluss ab (Master of Education).

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-10