Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des ZLB.
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des ZLB.


== Prüfungsordungen Staatsexamen ==
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Für die Studiengänge nach [[LPO 2003]] relevante Informationen finden sich auf der Liste [https://zlb.uni-due.de/lpo-2003-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)] des ZLB.
 
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Version vom 11. Februar 2022, 15:37 Uhr

Die Prüfungsordnungen formulieren Bedingungen und Regelungen zu deinem Studium. Für dich gelten in der Regel die Prüfungsordnungen, die zum Zeitpunkt deiner Immatrikulation aktuell waren. Generell wird zwischen Gemeinsamen Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordnungen unterschieden.

In den Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium oder die Praxisphasen. Bestimmungen die nur dein Studienfach betreffen, findest du in den ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse, die Zulassung zu Prüfungen und ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen.

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-15-08