Prüfungsamt: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Begriffsklärung}} | {{Begriffsklärung}} | ||
− | Es gibt verschiedene | + | Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden: |
*der Bereich [[Prüfungswesen]] der UDE ist zuständig für alle Prüfungen in den [[Ba-Ma(LABG2016):Studienstruktur|Bachelor- und Masterstudiengängen]] | *der Bereich [[Prüfungswesen]] der UDE ist zuständig für alle Prüfungen in den [[Ba-Ma(LABG2016):Studienstruktur|Bachelor- und Masterstudiengängen]] | ||
*das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] ist unter anderem zuständig für Prüfungen die [[Staatsexamen|Staatsexamina]] sind | *das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] ist unter anderem zuständig für Prüfungen die [[Staatsexamen|Staatsexamina]] sind |
Version vom 23. Oktober 2020, 13:44 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Es gibt verschiedene Stellen, die oft mit dem Begriff Prüfungsamt bezeichnet werden:
- der Bereich Prüfungswesen der UDE ist zuständig für alle Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen
- das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist unter anderem zuständig für Prüfungen die Staatsexamina sind
- für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss, der unter anderem über Widersprüche zu Entscheidungen im Prüfungsverfahren oder die Änderung der Prüfungsordnungen entscheidet
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23