Prüfungsamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt
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# das universitäre [[Prüfungswesen]] (Prüfungen bis zum [[Staatsexamen]]) (vormalig: Zentrales Prüfungsamt).
# das universitäre [[Prüfungswesen]] (Prüfungen bis zum [[Staatsexamen]]) (vormalig: Zentrales Prüfungsamt).
# das (staatliche) [[Landesprüfungsamt]] ([[Staatsexamen]])  
# das (staatliche) [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] ([[Staatsexamen]])  
# Prüfungsausschüsse für jeden [[Fächer|Studiengang]] (Regelung von Details der Prüfungsordnungen, etc.)
# Prüfungsausschüsse für jeden [[Fächer|Studiengang]] (Regelung von Details der Prüfungsordnungen, etc.)



Version vom 18. August 2009, 16:42 Uhr

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


Es gibt

  1. das universitäre Prüfungswesen (Prüfungen bis zum Staatsexamen) (vormalig: Zentrales Prüfungsamt).
  2. das (staatliche) Landesprüfungsamt I NRW (LPA) (Staatsexamen)
  3. Prüfungsausschüsse für jeden Studiengang (Regelung von Details der Prüfungsordnungen, etc.)