Prüfungsamt

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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


Es gibt

  1. das universitäre Zentrales Prüfungsamt (Prüfungen bis zum Staatsexamen).
  2. das (staatliche) Landesprüfungsamt (Staatsexamen)
  3. Prüfungsausschüsse für jeden Studiengang (Regelung von Details der Prüfungsordnungen, etc.)