Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Prüfungsordnungen | {{Teaser|Text=In den Prüfungsordnungen werden die Prüfungsanforderungen und -verfahren geregelt. Sie werden von den jeweiligen [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüssen]] entwickelt und auch aktualisiert. Für dich gilt normalerweise die Regelung, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell war. Man unterscheidet zwischen [[Bachelor-Master:Gemeinsame_Prüfungsordnungen_(GPO)|Gemeinsamen Prüfungsordnungen]] und [[Bachelor-Master:Fachprüfungsordnungen_(FPO)|Fachprüfungsordnungen]]. | ||
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In den Prüfungsordnungen (PO) findest du unter dem Punkt Allgemeine Bestimmungen unter anderem Informationen zu deiner [[Regelstudienzeit]], dem [[Modulhandbuch]] deines Studiengangs sowie den [[Praxisphasen]]. Die PO regelt aber auch die Zulassung zu [[Prüfungen]], ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen und welche Besonderheiten für [[Studierende_in_besonderen_Situationen|Studierende in besonderen Situationen]] gelten. | |||
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Version vom 26. Oktober 2020, 16:47 Uhr
In den Prüfungsordnungen (PO) findest du unter dem Punkt Allgemeine Bestimmungen unter anderem Informationen zu deiner Regelstudienzeit, dem Modulhandbuch deines Studiengangs sowie den Praxisphasen. Die PO regelt aber auch die Zulassung zu Prüfungen, ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen und welche Besonderheiten für Studierende in besonderen Situationen gelten.
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.
Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)
Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.
Prüfungsordungen Staatsexamen
Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003) des ZLB.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23