Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Prüfungsordnungen Bachelor/Master ==
== Prüfungsordnungen Bachelor/Master ==
=== LABG 2016 ===
=== LABG 2009 ===
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Version vom 26. Juli 2016, 12:59 Uhr

Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.

Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:

  • Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
  • Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
  • Bachelor-Grad und Master-Grad
  • Aufnahmerhythmus, Regelstudienzeit und Studienaufbau
  • Mentoring
  • Studienplan, Modulhandbuch, Lehr- und Lernformen
  • Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
  • Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) (Creditpoints)
  • Praxisphasen
  • Prüfungsausschuss
  • Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere Fachsemester
  • Prüfer und Beisitzer
  • Zulassung zur Prüfung, Wiederholung von Prüfungen, sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
  • Einsicht in Prüfungsakten
  • Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
  • In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

Prüfungsordungen Staatsexamen

Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)  des ZLB. Die dort aufgeführten Links leiten direkt auf das entsprechende PDF Dokument weiter.

Prüfungsordnungen Bachelor/Master

LABG 2016

LABG 2009

Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor)  und spezifische Fachprüfungsordnungen (Bachelor)  sowie Gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)  und spezifische Fachprüfungsordnungen (Master)  für die verschiedenen Studiengänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA)  des ZLB.
Die dort aufgeführten Links leiten direkt auf das entsprechende PDF Dokument weiter, sobald dieses verfügbar ist.

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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-01-15