Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Prüfungsordnung]] legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.
<titlehyphen>Prüfungs&shy;ordnungen</titlehyphen>




Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.


Prüfungsordnungen (POs) regeln u.a.  
'''Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:'''
* Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
* Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
* [[Bachelor]]-Grad und [[Master]]-Grad
* Aufnahmerhythmus, [[Regelstudienzeit]] und Studienaufbau
* Mentoring
* Studienplan, [[Modulhandbuch]], Lehr- und Lernformen
* Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
* Studienumfang nach dem European Credit Transfer System ([[ECTS]]) (Creditpoints)
* [[Praxisphasen]]
* Prüfungsausschuss
* Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere [[Fachsemester]]
* Prüfer und Beisitzer
* Zulassung zur Prüfung, [[Wiederholungsprüfung|Wiederholung von Prüfungen]], sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
* Einsicht in Prüfungsakten
* Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
* In-Kraft-Treten und Veröffentlichung


*Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung
== Prüfungsordungen Staatsexamen ==
*Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
Für die Studiengänge nach [[LPO 2003]] relevante Informationen finden sich auf der täglich aktualisierten Liste <BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)">https://zlb.uni-due.de/lpo-2003-ordnungen/</BLANK> des [[ZLB]]. Die dort aufgeführten Links leiten direkt auf das entsprechende PDF Dokument weiter.
*Prüfungsausschuss
*Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
*Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer
*Zulassung zur Prüfung
*Struktur der Prüfung, Anmeldung und Abmeldung
*Wiederholung von Prüfungen
*Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
*Bestehen und Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung
*Bildung der Noten
*Einsicht in die Prüfungsakten
*Geltungsbereich
*In-Kraft-Treten und Veröffentlichung


==Staatsexamen==
== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)==
Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz [[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)|LPO]]. <br>
<BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/</BLANK> des [[ZLB]].


==Bachelor-Master==
== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)==
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
<BLANK text="Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA)">https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/</BLANK> des [[ZLB]].


<br>
== Verwandte Seiten ==
 
* [[LPO 2003]]
== Links  ==
 
* Die Gemeinsamen Prüfungsordnungen für Bachelor bzw. Master findest Du im Artikel [[BA/MA]].
 
* Alle POs der UDE findest Du <blank text="hier">http://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/pruefungsordnungen.php</blank>.
 
<br>
 
==Siehe auch==
*[[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)]]
*[[LPO 2003]]
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Fachprüfungsordnungen]]
* [[Fachprüfungsordnungen]]


{{Gültigkeit|Datum=2019-12-15}}


[[Category:Keywords]]
{{Fluid}}
[[Category:Definitionen]]
[[Category:Rechtliche Grundlagen]]

Version vom 13. Mai 2019, 11:00 Uhr


Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.

Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:

  • Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
  • Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
  • Bachelor-Grad und Master-Grad
  • Aufnahmerhythmus, Regelstudienzeit und Studienaufbau
  • Mentoring
  • Studienplan, Modulhandbuch, Lehr- und Lernformen
  • Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
  • Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) (Creditpoints)
  • Praxisphasen
  • Prüfungsausschuss
  • Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere Fachsemester
  • Prüfer und Beisitzer
  • Zulassung zur Prüfung, Wiederholung von Prüfungen, sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
  • Einsicht in Prüfungsakten
  • Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
  • In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

Prüfungsordungen Staatsexamen

Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)  des ZLB. Die dort aufgeführten Links leiten direkt auf das entsprechende PDF Dokument weiter.

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA)  des ZLB.

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA)  des ZLB.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-15