Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Prüfungsordnung==
Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.


Prüfungsordnungen regeln alle Formalitäten rund um die Studienorganisation wie z. B. Dauer und Umfang des Studiums, Leistungs- und Prüfungsanforderungen sowie die Notengebung.
'''Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:'''
* Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
* Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
* [[Bachelor]]-Grad und [[Master]]-Grad
* Aufnahmerhythmus, [[Regelstudienzeit]] und Studienaufbau
* Mentoring
* Studienplan, [[Modulhandbuch]], Lehr- und Lernformen
* Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
* Studienumfang nach dem European Credit Transfer System ([[ECTS]]) (Creditpoints)
* [[Praxisphasen]]
* Prüfungsausschuss
* Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere [[Fachsemester]]
* Prüfer*innen und Beisitzer*innen
* Zulassung zur Prüfung, [[Wiederholungsprüfung|Wiederholung von Prüfungen]], sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
* Einsicht in Prüfungsakten
* Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
* In-Kraft-Treten und Veröffentlichung


== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)==
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-bama-2016/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des [[ZLB]].


Siehe auch [[LPO]].
== Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)==
[https://zlb.uni-due.de/erlasse-satzungen-und-ordnungen-labg-2009/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen] (BA/MA) des [[ZLB]].


[[Kategorie:Keywords]]
== Prüfungsordungen Staatsexamen ==
Für die Studiengänge nach [[LPO 2003]] relevante Informationen finden sich auf der Liste [https://zlb.uni-due.de/lpo-2003-ordnungen/ Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003)] des [[ZLB]].
 
== Verwandte Seiten ==
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]]
* [[Fachprüfungsordnungen]]
 
{{Gültigkeit|Datum=2021-03-23}}
 
{{Fluid}}
[[Category:Definitionen]]
[[Category:Rechtliche Grundlagen]]

Version vom 20. März 2020, 12:44 Uhr

Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.

Prüfungsordnungen (POs) regeln u. a.:

  • Geltungsbereich und Zugangsberechtigung
  • Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung
  • Bachelor-Grad und Master-Grad
  • Aufnahmerhythmus, Regelstudienzeit und Studienaufbau
  • Mentoring
  • Studienplan, Modulhandbuch, Lehr- und Lernformen
  • Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
  • Studienumfang nach dem European Credit Transfer System (ECTS) (Creditpoints)
  • Praxisphasen
  • Prüfungsausschuss
  • Anrechnung von Leistungen und Einstufung in höhere Fachsemester
  • Prüfer*innen und Beisitzer*innen
  • Zulassung zur Prüfung, Wiederholung von Prüfungen, sowie Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß
  • Einsicht in Prüfungsakten
  • Bestehen oder Nichtbestehen der Bachelor- oder Masterprüfung
  • In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Prüfungsordungen Staatsexamen

Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003) des ZLB.

Verwandte Seiten

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