Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=In den Prüfungsordnungen werden die Prüfungsanforderungen und -verfahren geregelt. Sie werden von den jeweiligen [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüssen]] entwickelt und auch aktualisiert. Für dich gilt normalerweise die Regelung, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell war. Man unterscheidet zwischen [[Bachelor-Master:Gemeinsame_Prüfungsordnungen_(GPO)|Gemeinsamen Prüfungsordnungen]] und [[Bachelor-Master:Fachprüfungsordnungen_(FPO)|Fachprüfungsordnungen]].  
{{Teaser|Text=Die Prüfungsordnungen formulieren Bedingungen und Regelungen zu deinem Studium. Für dich gelten in der Regel die Prüfungsordnungen, die zum Zeitpunkt deiner [[Immatrikulation]] aktuell waren. Generell wird zwischen Gemeinsamen Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordnungen unterschieden.
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In den Prüfungsordnungen (PO) findest du unter anderem allgemeine Bestimmungen zu deiner [[Regelstudienzeit]], dem Studienplan und dem [[Modulhandbuch]] deines Studiengangs sowie den [[Praxisphasen]]. Die PO regelt aber auch die Zulassung zu Prüfungen, ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen und welche Besonderheiten für [[Studierende_in_besonderen_Situationen|Studierende in besonderen Situationen]] gelten.
In den Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen]] zum Studium oder die [[Praxisphasen]]. Bestimmungen die nur dein [[Fächer|Studienfach]] betreffen, findest du in den ergänzenden [[Fachprüfungsordnungen]] (FPO), z. B. [[fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fachspezifische Zugangsvoraussetzungen]] wie besondere [[Voraussetzungen#Sprachkenntnisse:_alle_F.C3.A4cher.2Falle_Lehr.C3.A4mter|Sprachkenntnisse]], die Zulassung zu [[Prüfungen]] und ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen.





Version vom 28. Oktober 2020, 11:31 Uhr

Die Prüfungsordnungen formulieren Bedingungen und Regelungen zu deinem Studium. Für dich gelten in der Regel die Prüfungsordnungen, die zum Zeitpunkt deiner Immatrikulation aktuell waren. Generell wird zwischen Gemeinsamen Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordnungen unterschieden.

In den Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium oder die Praxisphasen. Bestimmungen die nur dein Studienfach betreffen, findest du in den ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse, die Zulassung zu Prüfungen und ob und wie oft Prüfungen wiederholt werden dürfen.


Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2016)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Prüfungsordnungen Ba-Ma (LABG 2009)

Erlasse, Satzungen und Ordnungen (BA/MA) des ZLB.

Prüfungsordungen Staatsexamen

Für die Studiengänge nach LPO 2003 relevante Informationen finden sich auf der Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen (LPO 2003) des ZLB.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-23