Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz [[LPO]].  
Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz [[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)|LPO]].  


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Version vom 24. August 2009, 11:15 Uhr

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.


Prüfungsordnungen (POs) regeln u.a.

  • Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung
  • Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
  • Prüfungsausschuss
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
  • Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer
  • Zulassung zur Prüfung
  • Struktur der Prüfung, Anmeldung und Abmeldung
  • Wiederholung von Prüfungen
  • Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
  • Bestehen und Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung
  • Bildung der Noten
  • Einsicht in die Prüfungsakten
  • Geltungsbereich
  • In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz LPO.


Links

  • Alle POs der UDE finden Sie hier .


Siehe auch