Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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<titlehyphen>Praktikums­ordnung</titlehyphen> | <titlehyphen>Praktikums­ordnung</titlehyphen> | ||
= | {{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren. | ||
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Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen. | |||
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Version vom 30. April 2021, 13:47 Uhr
Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-30