Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Gültigkeit)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(11 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<titlehyphen>Praktikums&shy;ordnung</titlehyphen>
<titlehyphen>Praktikums&shy;ordnung</titlehyphen>
In den Praktikumsordnungen der verschiedenen Studiengänge ist festgelegt, was in einem [[Praktikum]] gemacht werden soll und welche Nachweise notwendig sind, damit das Praktikum anerkannt wird.


==Bachelor==
{{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren.
===LABG 2016===
}}
<blank text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 09. Februar 2017">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_14.pdf</blank>


===LABG 2009===
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
<blank text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 30. Juni 2014"> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2014/vbl_2014_96.pdf</blank>
 
==Staatsexamen==
<BLANK text="Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Duisburg-Essen vom 13. September 2005 geändert durch 1. Änderungsordnung vom 26. August 2008">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/09_10_2.pdf</BLANK>


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Praktikum]]
[[Kategorie:Praktikum]]
[[Kategorie:Begriffsklärung]]


{{Gültigkeit|Datum=2017-09-30}}
{{Gültigkeit|Datum=2021-09-30}}

Version vom 30. April 2021, 12:47 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren.

Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-30