Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
(gültigkeit und überprüft) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(8 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<titlehyphen>Praktikums­ordnung</titlehyphen> | <titlehyphen>Praktikums­ordnung</titlehyphen> | ||
Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[ | {{Teaser|Text=Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[Ba-Ma(LABG2016):Eignungs-_und_Orientierungspraktikum|Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP)]] und des [[Berufsfeldpraktikum]]s für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren. | ||
}} | |||
Alle Ordnungen findest du im | Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen. | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]] | [[Kategorie:Dokumente/Formulare]] | ||
[[Kategorie:Praktikum]] | [[Kategorie:Praktikum]] | ||
[[Kategorie:Begriffsklärung]] | |||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2022-04-30}} |
Version vom 13. Oktober 2021, 12:29 Uhr
Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Website des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-04-30