Praktikumsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des [[EOP|Eignungs-und Orientierungspraktikums]] und des [[BFP|Praxismoduls Berufsfeld]] für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar-und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen.  
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Alle Ordnungen findest du im <blank text="Downloadbereich">https://zlb.uni-due.de/downloads/</blank> der Website des Zentrums für Lehrerbildung unter Praxisphasen.
Alle Ordnungen findest du im [https://zlb.uni-due.de/downloads/ Downloadbereich] der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.
 
==Siehe auch==
*[[Praxiselemente]]
*[[Praxiselementeerlass]]


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[[Kategorie:Praktikum]]
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Version vom 19. April 2022, 16:32 Uhr

Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren zur Durchführung des Eignungs-und Orientierungspraktikums (EOP) und des Berufsfeldpraktikums für die Studierenden der Bachelorstudiengänge mit den Lehramtsoptionen Grundschulen, Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen. So darfst du zum Beispiel das EOP nicht an einer Schule absolvieren, die du selbst besucht hast, oder kannst dein Berufsfeldpraktikum auch im Ausland absolvieren.

Alle Ordnungen findest du im Downloadbereich der Webseite des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZLB) unter dem Punkt Praxisphasen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-10-30