Praxisphasen: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Ba-Ma(LABG2016):Praxisphasen|Praxisphasen für Bachelor-Master(LABG2016)]]
{{Teaser|Text=Praxisphasen sind [[Praktika]], welche alle Studierenden mit dem Berufsziel Lehramt im Verlaufe ihres Studiums an schulischen oder außerschulischen Lernorten absolvieren müssen.}}
*[[Ba-Ma(LABG2009):Praxisphasen|Praxisphasen für Bachelor-Master(LABG2009)]]
==Anmeldefristen==
*[[Staatsexamen:Praxisphasen|Praxisphasen für Staatsexamen]]
Alle Fristen werden auf der <blank text="Wiki-Startseite">http://ww.lehramtwiki.de</blank> bekanntgegeben und auf der Seite des [[ZLB|Zentrums für Lehrerbildung]] unter <blank>http://zlb.uni-due.de/node/14</blank>.
 
==Praxisphasen nach LABG 2009 (Bachelor/Master)==
Das neue Lehrerausbildungs&shy;gesetz ([[LABG 2009]]) und die „Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst“ ([[LZV]] 2009) sehen vor, dass die Lehramtsstudiengänge auf [[Bachelor]]-&#8203;[[Master]]-Strukturen umgestellt werden. Seit dem [[Wintersemester]] 2011/12 absolvieren alle Lehramtsstudenten ein dreijähriges [[Bachelor]]- und ein zweijähriges [[Master]]studium. Der sich an das Studium anschließende [[Vorbereitungsdienst]] (Referendariat) wurde auf 18 Monate verkürzt, er schließt mit der Staatsprüfung für Lehrämter an [[Schule]]n ab.
Innerhalb der gesamten Lehrerausbildung in NRW sind die [[Praxiselemente]] in der [[Bachelor]]-&#8203;[[Master]]-Struktur neu gewichtet und verlagert worden:
 
===Eignungspraktikum (EP)===
Das [[Eignungspraktikum]] (EP) (Umfang: 20 Tage) sollte möglichst vor Studienbeginn an einer [[Schule]] beliebiger [[Schulformen|Schulform]] abgeleistet werden. Es dient der [[Prüfung]] der Berufswahlentscheidung und umfasst auch eine Eignungsberatung. Das Eignungspraktikum wird an allen [[Schule]]n des Landes NRW seit dem Schuljahr 2010/11 in Zusammenarbeit mit den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] (ZfsL, ehemals Studienseminaren) angeboten. Die Absolventen des [[Eignungspraktikum]]s müssen Schulaufenthalt und Beratung in einem [[Portfolio]] dokumentieren, das in allen späteren Praxisphasen fortzuführen ist. Die eigene Abiturschule darf nicht als Praktikumsschule gewählt werden.
 
Weitere Informationen zum [[Eignungspraktikum]] und zum Buchen der Praktikumsplätze findest du unter <blank text="ELISE">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/ELISEAngebote</blank>. Siehe auch [[FAQ: Bachelor-Master (LZV 2009)#Eignungspraktikum|FAQ]] und auf der Seite des [[ZLB]]: <blank text="Eignungspraktikum">http://zlb.uni-due.de/node/362</blank>
 
===Orientierungspraktikum (OP)===
Das [[Bachelor-Master:Orientierungspraktikum | Orientierungspraktikum]]  findet an der [[UDE]] im 3. [[Semester]] und 4. [[Semester]] des Bachelorstudiengangs statt. Das [[Bachelor-Master:Orientierungspraktikum | Orientierungspraktikum]] besteht aus einem Vorbereitungs-, Begleit- und nachbereitungsseminar und einer Schulpraxisphase (Umfang von 80 Zeitstunden); es wird von der Fakultät für [[Bachelor-Master:Bildungswissenschaftliches Studium|Bildungswissenschaften]] verantwortet.
 
Die Anmeldung zum [[Bachelor-Master:Orientierungspraktikum | Orientierungspraktikum]] erfolgt über das [[Zentrum für Lehrerbildung]] (Ressort für Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]]). Weitere Informationen unter: <blank>http://zlb.uni-due.de/node/363</blank>.
 
===Berufsfeldpraktikum (BFP)===
Das [[Berufsfeldpraktikum]] (vier Wochen bzw. 80 Zeitstunden) findet im 4. oder 5. [[Semester]] des [[Bachelor]]studiums statt und kann nicht nur an einer [[Schule]], sondern auch in außerschulischen bildungsorientierten Einrichtungen (z.B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen, Universitäten u.v.m.) absolviert werden. Die Praxisphase ist an ein Vorbereitungs- und Begleitseminar eines der studierten [[Fächer]] gebunden.
 
Weitere Informationen unter: <blank>http://zlb.uni-due.de/node/364</blank>.
 
===Praxissemester (PS)===
Das [[Praxissemester]] (PS) findet im zweiten [[Semester]] des [[Master]]studiums statt. Es wird von der [[UDE]] und den ihr zugeordneten Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ([[ZfsL]]) in Kooperation mit den [[Schule]]n der Ausbildungsregion als schulhalbjahr&shy;begleitendes [[Bachelor-Master:Praxissemester | Praxissemester]] gestaltet.
 
Das [[Praxissemester]] hat einen Umfang von fünf Monaten und gliedert sich in einen universitären und einen schulpraktischen Teil. Der Aufenthalt an einer [[Schule]] des studierten Lehramts wird durch einen wöchentlichen Studientag an der Universität oder (in den [[Semester]]ferien) an einem [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]] begleitet. Die Schulpraxis wird universitär in Modulen der [[Bachelor-Master:Bildungswissenschaftliches Studium|Bildungswissenschaften]] und der studierten [[Fächer]] vorbereitet, begleitet und nachbereitet. An der [[Universität Duisburg-Essen]] wurde das [[Praxissemester]] erstmals zum [[WiSe]] 2014/15 durchgeführt.
 
Die Schulvergabe erfolgt über die zentrale Online-Plattform zur Vergabe von Praktikumsplätzen (PVP).
 
Weitere Informationen unter: <blank>http://zlb.uni-due.de/node/995</blank>.
 
===Vorbereitungsdienst===
Nach dem Studium folgt der [[Vorbereitungsdienst]] (ehemals Referendariat) an einer [[Schule]] und einem zugeordneten Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung ([[ZfsL]]). Der [[Vorbereitungsdienst]] dauert 18 Monate und endet mit einer [[Staatsexamen]]sprüfung.
 
===Portfolio===
Alle Praxisphasen werden schriftlich in dem [[Portfolio Praxiselemente]] festgehalten und somit die Entwicklungsschritte im Kompetenzaufbau systematisch dokumentiert. Die Pflicht zur Führung des [[Portfolio Praxiselemente|Portfolios]] beginnt mit Aufnahme des ersten [[Praxiselemente|Praxiselements]] (i. d. R. [[Eignungspraktikum]] vor Aufnahme des Studiums) und endet mit dem [[Vorbereitungsdienst]]. Download: <blank>http://www.zlb.uni-due.de/node/119</blank>
 
===Weitere Praxiselemente===
* Für das Lehramt am [[Berufskolleg]] ({{AbkBK}}) ist eine einschlägige [[Fachpraktische Tätigkeit (Lehramt BK)|Fachpraktische Tätigkeit]] von zwölf Monaten (52 Wochen) Dauer nachzuweisen.
* Für das Lehramt einer modernen Fremdsprache ist ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend vorgeschrieben ([[LABG 2009]]). Werden zwei moderne Fremdsprachen studiert, ist nur für eine von beiden der dreimonatige Auslandsaufenthalt nachzuweisen.
 
Bitte informiere dich über die für dich zutreffenden Bedingungen und Anforderungen.
 
===Online-gestützte Anmeldeverfahren zu den Praxisphasen===
Die Anmeldung zu den universitär begleiteten schulischen [[Praktika]] im Lehramtsstudium an der [[UDE]] erfolgt ausschließlich über online-gestützte Verfahren. Derzeit gilt dies für die [[Bachelor-Master:Orientierungspraktikum|Orientierungspraktika]] der [[BA/MA]]-Studiengänge nach [[LABG 2009]] und die fachdidaktischen schulpraktischen Studien der auslaufenden [[LPO 2003]]-Studiengänge, sowie für die schulischen Berufsfeldpraktika im [[BA/MA|BA]] und das [[Praxissemester]] im [[BA/MA|M.Ed.]] (ab [[WiSe]] 2014/15).
Die jeweils im [[Semester]] gültigen Anmeldefristen werden zeitnah unter <blank text="„Aktuelles“ auf den Seiten des ZLB">http://zlb.uni-due.de/node/178</blank> bekannt gegeben.
 
===Rechtshinweise===
Umfassende Informationen sind im Artikel [[Lehramtsstudierende im Praktikum]] zusammengestellt.
 
===Downloads===
<blank text="Hier">http://zlb.uni-due.de/bachelor-master</blank> gibt es Downlaods zu den Praxisphasen im Lehramt [[BA/MA]].
 
==Praxisphasen nach LPO 2003 (Staatsexamen)==
===Aktuelles===
* Die Anmeldung für das Orientierungspraktikum gemäß [[LPO 2003]] war letztmalig im [[Sommersemester]] 2012 möglich.
* <blank text="Hier">http://zlb.uni-due.de/node/72</blank> sind für die Praxisphasen ([[LPO 2003]]) relevante Formulare zu finden.
* Die Anmeldung zu den SPS Deutsch ist erst nach erfolgter [[LSF]]-Zulassung durch das [[Fächer|Fach]] möglich.
* Die Anmeldung zu den SPS Geschichte ist erst nach erfolgter Zulassung durch das [[Fächer|Fach]] möglich.
 
===Rechtsgrundlagen===
Schulpraktika sind grundsätzlich mit vorbereitenden und begleitenden Lehrveranstaltungen der Universität verknüpft. Die Verbindung beider Komponenten heißt '''Praxisphase''' bzw. in älterer Sprachregelung '''Schulpraktische Studien'''.
 
Das nordrhein-westfälische [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]] erklärt Praxisphasen zum Pflichtbestandteil jedes Lehramtsstudiums (§2 Abs. 4 [[LABG]], Fassung v. 2. Juli 2002). Der gesetzliche Auftrag wird durch prüfungsrechtliche Rahmenvorgaben und auf deren Grundlage durch Studienordnungen ausgestaltet.
 
Die seit dem [[Wintersemester]] 2003/04 geltende Fassung der [[Lehramtsprüfungsordnung (LPO)]] verlangt Praxisphasen im Mindestumfang von insgesamt 14 Wochen Schulaufenthalt und zwölf [[SWS]] Hochschulbegleitung (§10 Abs. 1, 2). In diesem Rahmen können jeweils semesterbegleitende Tagespraktika und/oder außerhalb der Vorlesungszeit stattfindende Blockpraktika mit fachdidaktischen und/oder erziehungswissenschaftlichen Schwerpunkten kombiniert werden.
 
Die Lehramtsstudiengänge der [[UDE]] sehen i. d. R. drei Praxisphasen vor. Die erste Praxisphase ist im Grundstudium angesiedelt und erziehungswissenschaftlich ausgerichtet. Die beiden weiteren Praxisphasen gehören zum Studium der Unterrichtsfächer, setzen dementsprechend fachdidaktische Schwerpunkte und finden jeweils im Hauptstudium statt. Näheres regeln die [[Praktikumsordnung]] und die jeweils maßgebliche [[Studienordnung]]. Praktikumsordnung und andere gesetzliche Vorgaben können im entsprechenden Web-Angebot des [[PfL]] abgerufen werden.
 
===Formen und Inhalte===
* Das [[Orientierungspraktikum]] nach [[LPO 2003]] war die erste Praxisphase während des Studiums und wurde zu Beginn des Studiums absolviert. Ziel waren die selbständige Prüfung der Berufseignung und das Sammeln erster praktischer Erfahrungen.
* Die [[Fachdidaktische Praxisphasen|fachdidaktische Praxisphase]] setzt sich aus fachdidaktischen [[Praktika]] in den beiden [[Fächer|Unterrichtsfächern]] zusammen und findet im [[Hauptstudium]] statt. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung fachspezifischer Methoden im Unterricht des jeweiligen [[Fächer|Faches]].
 
===Vorgaben===
Wenn der Praktikumszeitraum nicht durch die Verzahnung mit einer begleitenden Lehrveranstaltung festgelegt ist (was insbesondere bei den fachdidaktischen [[Praktika]] des [[Hauptstudium]]s relativ häufig vorkommt), kann er mit der jeweiligen [[Schule]] frei vereinbart werden. Für Blockpraktika steht die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung, soweit sie nicht mit [[Schulferien]] zusammenfällt. In der ersten Schul(halb)&shy;jahreswoche kommen Studierende allerdings zumeist ungelegen.
 
Praktikumsvorbereitung und -durchführung müssen nicht zwingend in demselben [[Semester]] erfolgen. Damit der notwendige Zusammenhang erhalten bleibt, wird jedoch eine Zwischenzeit von mehr als einem [[Semester]] i. d. R. nicht hingenommen. Zudem ist die Zustimmung der verantwortlichen Dozenten erforderlich.
 
Praktikumsorte, -aktivitäten, -themen, -befunde und -erfahrungen müssen dokumentiert werden. Dies geschieht in Form eines '''systematischen Abschlussberichts'''. Einzelheiten zu Form und Inhalt der Dokumentation werden in der jeweiligen Lehrveranstaltung vereinbart. Da auch Praktikanten der '''Schweigepflicht''' unterliegen, dürfen Praktikumsdokumentationen keinesfalls Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen; Eigennamen müssen anonymisiert werden. Fotografieren ist an [[Schule]]n grundsätzlich nur mit Zustimmung der (Eltern der) Abgelichteten gestattet.
 
Wenn das Praktikum innerhalb der Vorlesungszeit endet, wird der Abschlussbericht – soweit vorgesehen – spätestens mit Ablauf der anschließenden [[Semester]]ferien, ansonsten spätestens in der letzten Vorlesungswoche des nachfolgenden [[Semester]]s bei dem betreuenden Lehrenden abgegeben. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich, sollten jedoch berücksichtigen, dass ein Bericht mit wachsender zeitlicher Distanz zu seinem Gegenstand zunehmend Fiktionscharakter annimmt. Viele Schulleitungen und Mentoren erwarten (verständlicherweise), dass ihnen Kopien der Praktikumsdokumentation ungefragt zur Verfügung gestellt werden.
 
Wer von bestimmten ansteckenden Erkrankungen heimgesucht wird, die in §34 Infektionsschutzgesetz aufgelistet sind, darf ein Praktikum nicht antreten bzw. muss es unverzüglich abbrechen.
 
Obligatorische Schulpraktika sind – einschließlich notwendiger Wegstrecken – gesetzlich unfallversichert. Haftungsrechtlich hingegen können Praktikanten persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn aus ihrem Verschulden Dritten ein Schaden entsteht und das Risiko nicht anderweitig abgedeckt ist.
 
Die Teilnahme an Klassenfahrten ist möglich. Praktikanten sollten in diesem Fall bei der jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörde als Begleitpersonen angemeldet werden.
 
Da schulpraktische Studien bzw. Praxisphasen Pflichtveranstaltungen sind, muss die Teilnahme nachgewiesen werden. Die nötigen Vordrucke sind auf der Homepage des [[PfL|Praktikumsbüros]] oder in den Fachsekretariaten erhältlich. Wird kein Formular bereitgehalten, sollte man in der [[Schule]] um Ausstellung einer formlosen Bescheinigung bitten. Die erfolgreiche Teilnahme wird von den jeweils verantwortlichen Fakultäten bescheinigt (für das Orientierungspraktikum ist das in der Fakultät Bildungswissenschaften das [[Studiengangsbüro ESL]]).
 
===Organisationsablauf===
Aus u. a. versicherungs- und schulaufsichtsrechtlichen Gründen müssen Schulpraktika aller Art im [[Praktikumsbüro]] für Lehramtsstudiengänge (PfL) angemeldet werden. Auch dafür werden <blank text="Formulare">http://zlb.uni-due.de/node/119</blank> bereitgehalten. Auf diesen Vordrucken ist jeweils eine Ausschlussfrist vermerkt, die im Interesse eines zügigen Verfahrensablaufs ausgesprochen strikt gehandhabt werden muss.
 
Die Anmeldungsdaten werden elektronisch gespeichert, aber selbstverständlich nur für die Praktikumsorganisation und -statistik verwendet. Für teilnahmebegrenzte Lehrveranstaltungen (wie z. B. zum Orientierungspraktikum) ist die Vergabe der Seminarplätze an das Anmeldungsverfahren gekoppelt. Im Anmeldungsbogen wird u.a. der gewünschte Praktikumsort eingetragen. Die Praktikumsschule wird i. d. R. durch das [[Praktikumsbüro]] vorgeschlagen. Es berücksichtigt dabei u.a. besondere Schwerpunkte der jeweiligen Lehrveranstaltung.
 
Die Anmeldung zum Orientierungspraktikum ist verbindlich! Wird ein zugewiesener Seminarplatz nicht wahrgenommen oder wird der Seminarbesuch abgebrochen, ohne dass zwingende Gründe nachgeweisen werden können, so ist dies ein '''Fehlversuch'''. Gleiches gilt für nicht angetretene oder abgebrochene [[Praktika]].
 
Das Orientierungspraktikum darf nicht an der jeweiligen Abiturschule durchgeführt werden.
 
Die empfohlenen [[Schule]]n werden über die Homepage des [[Praktikumsbüro]]s (<blank text="Datenbank-Login">http://zlb.uni-due.de/node/71</blank>) bekanntgegeben und durch das [[Praktikumsbüro]] benachrichtigt. Die Praktikumserlaubnis der [[Schule]] wird i. d. R. erst erteilt, nachdem sich die Studierenden dort persönlich vorgestellt haben. Soweit das jeweilige Lehrveranstaltungskonzept nicht entgegensteht, können [[Praktika]] auch an [[Schule]]n in anderen Bundesländern oder im Ausland durchgeführt werden. Für [[Schule]]n in der Türkei gelten besondere Vermittlungsvorschriften; nähere Auskünfte erteilt das [[Praktikumsbüro]]. [[Praktika]] im Ausland fallen allerdings nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz.
 
Erfahrungsgemäß sind durchaus nicht alle Vorgänge „Selbstläufer“; wenn sich im Einzelfall Schwierigkeiten ergeben, werden die betreffenden Studierenden durch das [[Praktikumsbüro]] umgehend benachrichtigt.
 
Wer ein bereits vereinbartes [[Praktikum]] nicht durchführen kann, teilt dies dem [[Praktikumsbüro]] und der betreffenden [[Schule]] unverzüglich mit.
 
== Siehe auch ==
*<blank text="Schulministerium Praxiselemente">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/Praxiselemente/index.html</blank>
*<blank text="Schulministerium Praxiselementeerlass">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Studium/Regelungen-Lehramtsstudium/Praxiselemente.pdf</blank> (Stand 1. Juni 2015)
*<blank text="Schulministerium Lehrerausbildungsgesetz">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/Reform-der-Lehrerausbildung/Reform/LABG.pdf</blank> (Stand 12. Mai 2009)
 
==Verwandte Seiten==
* [[Modulportfolio]]
* [[Portfolio]]
* [[Portfolio Praxiselemente]]
*[[Fachdidaktische Praxisphasen]]
*[[Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge (PfL)]]  
*[[Praktikumsmanagement]]
 
 
 
 
 
 
 
{{Gültigkeit|DATUM=2016-08-15}}


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{{Fluid}}
[[Kategorie: Bachelor-Master]]
[[Kategorie: Begriffsklärung]]
[[Kategorie: Definitionen]]
[[Category: Dokumente/Formulare]]
[[Category: Fristen/Anmeldungen]]
[[Category: Praktikum]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
[[Kategorie: Staatsexamen]]

Version vom 21. November 2018, 16:02 Uhr

Studierst du seit dem Wintersemester 2011/12, dann findest du alle Informationen unter LABG 2009. Studierst du seit dem Wintersemester 2016/17, dann findest du alle Informationen unter LABG 2016.