Promotion

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Die Promotion ist Voraussetzung für eine berufliche Laufbahn innerhalb der Forschung an einer wissenschaftlichen Einrichtung wie der Universität. Sie kann auch Ausgangspunkt für eine berufliche Entwicklung in Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen außerhalb der Forschung sein.

Zur Promotion berechtigt jeder Masterabschluss, unabhängig davon, ob der Studienabschluss an einer Uni oder FH erworben wurde. Promovieren kannst du an einer Universität oder an einer Fachhochschule, vorausgesetzt, ihr wurde das Promotionsrecht verliehen. Dies ist bei Universitäten der Fall, bei Fachhoch- schulen nur dann, wenn sie mit dem hochschulübergreifenden „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW“ kooperiert. Du wirst dann über dieses und über deine Fachhoch- schule betreut.

Promovierst du an einer Fakultät der Universität, informiert dich die jeweilige Promotionsordnung über die Voraussetzungen für eine Promotion, über das Promotionsverfahren und verschiedene Dinge mehr.

Die UDE bietet, auch in Kooperation mit ihren Partnern, eine Fülle von Förder- und Unterstützungs- leistungen für Promovierende an. Sie beinhalten z.B. finanzielle Mittel wie Stipendien und Reisekosten- zuschüsse, Verleih von forschungsrelevanten Softwarelizenzen, Frauenförderprogramme, Zusatzqualifizierungen wie Führungskräfteentwicklung und verschiedene Dinge mehr.

Interessierst du dich für eine Promotion, informieren dich u.a. folgende Seiten über Unterstützungsmöglichkeiten:


Quellen

https://www.uni-due.de/de/promovierende.php

https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/promotionsordnungen.php

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=440719

https://kpmg-law.de/mandanten-information/bedingtes-promotionsrecht-fuer-fachhochschulen-in-nrw/ Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-20