Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrieben sind und ihr Studium im nächsten [[Semester]] fortsetzen möchten.}}  
{{Teaser|Text=Wenn du eingeschriebene Student*in bist, musst du dich immer vor Beginn des nächsten [[Semester|Semesters]] rückmelden, wenn du weiter eingeschrieben bleiben möchtest. Rückmelden kannst du dich, in dem du den [[Semesterbeitrag]] überweist. Bei der Rückmeldung gibt es allerdings Fristen, die du einhalten musst.}}  


{{Hinweis|Farbe=success|Text =Die Rückmeldung für das [[WiSe]] 2020/21 ist vom 22.06. bis zum 28.08.2020 für Ersthörer regulär möglich!<ref name="rückmeldung-studierendensekretariat">Website des Studierendensekretariats: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldungsfristen.php, zuletzt besucht am 27. Juli 2020</ref>
===Wie melde ich mich zurück?===
}}
 
Die Rückmeldung für das nächste Semester wird wirksam, wenn du den [[Semesterbeitrag]] für das betreffende Semester überwiesen hast oder der Universität die Erlaubnis für den Lastschrifteinzug des Semesterbeitrags gegeben hast. Rückgemeldet bist du nur, wenn du den vollständigen Beitrag überwiesen hast, eine Teilzahlung gilt nicht als Rückmeldung.


Die Rückmeldung ist keine Absichts&shy;erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst mit der Erteilung des Lastschrift&shy;einzugs oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag|Semester&shy;beitrags]] für das betreffende [[Semester]] wirksam, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag| Sozial- und Studierenden&shy;schafts&shy;beitrag]] und [[Studienbeitrag|Studien&shy;beitrag]] (auch Studien&shy;gebühr genannt) zusammensetzt.
[https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml Allgemeine Informationen] und die jeweilige Höhe des zu entrichtenden [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml Betrages] findest du auf der Website des [[Einschreibungswesen|Einschreibungswesens]].


Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rück&shy;melde&shy;verfahren des [[Studierendensekretariat|Studierenden&shy;sekretariats]].
===Bis wann muss ich mich rückmelden?===


[https://campus.uni-due.de/cm Hier geht es zur Online-Rückmeldung].
Die Rückmeldungsfristen findest du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldungsfristen.php Website des Einschreibungswesens]. In der Regel ist es der 31. August für das Wintersemester und der 28. bzw. 29. Februar für das Sommersemester. Die Fristen teilt dir der Bereich Einschreibungswesen aber auch vor jedem neuen Semester per E-Mail an deine studentische E-Mail-Adresse mit. Achtung: Für Erstsemesterstudierende gelten andere Fristen. Die Einschreibung wird erst mit Überweisung des Semesterbeitrags wirksam.


==Fristen und Termine==
{{Hinweis|Farbe=danger|Text =Wegen der COVID-19-Pandemie und des daraus resultierenden verspäteten Beginns der Vorlesungszeit weichen die üblichen Fristen derzeit ab. Bitte informiere dich über die Website des Einschreibungswesens.
Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungs&shy;gebühren (10 Euro) und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische [[Exmatrikulation]].
{{Zitat|Text=
Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich.
|Quelle=Studierendensekretariat<ref> https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung_beurlaubung.php</ref>
}}
}}
Alle aktuellen Termine kannst du unserer Seite [[Semestertermine|Semester&shy;termine]] entnehmen oder auch auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldungsfristen.php Seite des Studierendensekretariats] einsehen.


==FAQ==
===Was passiert, wenn ich die Rückmeldung vergesse oder verspätet zahle?===
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragen&shy;katalog vom [[Einschreibungswesen|Einschreibungs&shy;wesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]:
 
*[https://www.uni-due.de/faq-studium/rueckmeldung.php]
Als fristgerecht gilt deine Rückmeldung, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der folgenden sechs Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist auf dem Konto der Hochschule eingegangen bist. Auch nach Ablauf der Frist kannst du dich noch rückmelden, musst dann aber eine Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung bezahlen. Wenige Tage Verspätung haben außer der Gebühr keine weiteren Folgen.


==Verwandte Seiten==
Wenn du den Semesterbeitrag aber über längere Zeit nach Ablauf der Frist nicht bezahlst, wirst du nach einer gewissen Zeit automatisch [[Exmatrikulation|exmatrikuliert]]. Vorab wird dich der Bereich Einschreibungswesen über die drohende Exmatrikulation informieren. Wenn du vergessen hast, den Beitrag zu bezahlen und exmatrikuliert worden bist, dann nimm so schnell wie möglich [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml Kontakt mit dem Einschreibungswesen] auf. Die Exmatrikulation wird nicht automatisch durch Zahlung des ausstehenden Betrages aufgehoben, sondern du musst aktiv Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen. Setze dich also in diesem Fall unbedingt sofort mit dem Einschreibungswesen in Verbindung.
*[[Beurlaubung]]
*[[Einschreibungswesen]]


==Quellen==
<references/>


==Siehe auch==
*[http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml Fristen und Termine]
*[http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml Allgemeine Informationen zur Rückmeldung]


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[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
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Version vom 2. Februar 2021, 09:55 Uhr

Wenn du eingeschriebene Student*in bist, musst du dich immer vor Beginn des nächsten Semesters rückmelden, wenn du weiter eingeschrieben bleiben möchtest. Rückmelden kannst du dich, in dem du den Semesterbeitrag überweist. Bei der Rückmeldung gibt es allerdings Fristen, die du einhalten musst.

Wie melde ich mich zurück?

Die Rückmeldung für das nächste Semester wird wirksam, wenn du den Semesterbeitrag für das betreffende Semester überwiesen hast oder der Universität die Erlaubnis für den Lastschrifteinzug des Semesterbeitrags gegeben hast. Rückgemeldet bist du nur, wenn du den vollständigen Beitrag überwiesen hast, eine Teilzahlung gilt nicht als Rückmeldung.

Allgemeine Informationen und die jeweilige Höhe des zu entrichtenden Betrages findest du auf der Website des Einschreibungswesens.

Bis wann muss ich mich rückmelden?

Die Rückmeldungsfristen findest du auf der Website des Einschreibungswesens. In der Regel ist es der 31. August für das Wintersemester und der 28. bzw. 29. Februar für das Sommersemester. Die Fristen teilt dir der Bereich Einschreibungswesen aber auch vor jedem neuen Semester per E-Mail an deine studentische E-Mail-Adresse mit. Achtung: Für Erstsemesterstudierende gelten andere Fristen. Die Einschreibung wird erst mit Überweisung des Semesterbeitrags wirksam.

Wegen der COVID-19-Pandemie und des daraus resultierenden verspäteten Beginns der Vorlesungszeit weichen die üblichen Fristen derzeit ab. Bitte informiere dich über die Website des Einschreibungswesens.


Was passiert, wenn ich die Rückmeldung vergesse oder verspätet zahle?

Als fristgerecht gilt deine Rückmeldung, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der folgenden sechs Werktage nach Ablauf der Rückmeldefrist auf dem Konto der Hochschule eingegangen bist. Auch nach Ablauf der Frist kannst du dich noch rückmelden, musst dann aber eine Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung bezahlen. Wenige Tage Verspätung haben außer der Gebühr keine weiteren Folgen.

Wenn du den Semesterbeitrag aber über längere Zeit nach Ablauf der Frist nicht bezahlst, wirst du nach einer gewissen Zeit automatisch exmatrikuliert. Vorab wird dich der Bereich Einschreibungswesen über die drohende Exmatrikulation informieren. Wenn du vergessen hast, den Beitrag zu bezahlen und exmatrikuliert worden bist, dann nimm so schnell wie möglich Kontakt mit dem Einschreibungswesen auf. Die Exmatrikulation wird nicht automatisch durch Zahlung des ausstehenden Betrages aufgehoben, sondern du musst aktiv Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegen. Setze dich also in diesem Fall unbedingt sofort mit dem Einschreibungswesen in Verbindung. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-30