Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und "weiterstudieren" möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs  oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag]]s für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag]] und [[Studienbeitrag]] (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.
Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs  oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag]]s für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag]] und [[Studienbeitrag]] (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.


Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.
Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.
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*<blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/rueckmeldung.php</blank>
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== Verwandte Seiten==
[[Beurlaubung]]


== Siehe auch ==
* [[Einschreibungswesen]]
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* <BLANK Text="Allgemeine Informationen zur Rückmeldung">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml</BLANK>
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== Verwandte Seiten==
 
[[Beurlaubung]]
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[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
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Version vom 7. Juli 2014, 08:34 Uhr

Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester, der sich aus Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und Studienbeitrag (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.

Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.


Fristen und Termine

Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.

Wann man sich im Semester rückgemeldet haben muss kannst du unserer Seite Semestertermine entnehmen.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:

Verwandte Seiten

Beurlaubung

Siehe auch