Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(Aktualisierung)
Zeile 1: Zeile 1:




{{Teaser|Text=Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrie­ben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.}}  
{{Teaser|Text=Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.}}  
{{Hinweis|Text=
{{Hinweis|Text=
Die Rückmeldung für das WiSe 15/16 ist für Ersthörer vom 29.06.15 bis zum 28.08.15 möglich. Für Zweithörer endet die Frist einen Monat später am 25.09.2015.
Die Rückmeldung für das SoSe 2016 ist für Ersthörer vom 04.01.16 bis zum 26.02.16 möglich. Für Zweithörer endet die Frist am 01.04.16.
}}
}}
Die Rückmeldung ist keine Absichts­erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrift­einzugs oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag|Semester­beitrags]] für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag| Sozial- und Studierenden­schafts­beitrag]] und [[Studienbeitrag|Studien­beitrag]] (auch Studien­gebühr genannt) zusammensetzt.
Die Rückmeldung ist keine Absichts­erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrift­einzugs oder der eingegangenen Überweisung des [[Semesterbeitrag|Semester­beitrags]] für das betreffende Semester, der sich aus [[Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag| Sozial- und Studierenden­schafts­beitrag]] und [[Studienbeitrag|Studien­beitrag]] (auch Studien­gebühr genannt) zusammensetzt.
Zeile 10: Zeile 10:


<BLANK Text="Hier geht es zur Online-Rückmeldung">https://campus.uni-due.de/cm</BLANK>
<BLANK Text="Hier geht es zur Online-Rückmeldung">https://campus.uni-due.de/cm</BLANK>




Zeile 26: Zeile 25:
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragen&shy;katalog vom [[Einschreibungswesen|Einschreibungs&shy;wesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]:
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragen&shy;katalog vom [[Einschreibungswesen|Einschreibungs&shy;wesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]:
*<blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/rueckmeldung.php</blank>
*<blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/rueckmeldung.php</blank>
== Siehe auch ==
*<BLANK Text="Fristen und Termine">http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml</BLANK>
*<BLANK Text="Allgemeine Informationen zur Rückmeldung">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml</BLANK>


== Verwandte Seiten==
== Verwandte Seiten==
Zeile 35: Zeile 30:
* [[Einschreibungswesen]]
* [[Einschreibungswesen]]


== Siehe auch ==
*<BLANK Text="Fristen und Termine">http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml</BLANK>
*<BLANK Text="Allgemeine Informationen zur Rückmeldung">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml</BLANK>


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
[[Kategorie:Fristen/Anmeldungen]]
{{Gültigkeit|Datum=2015-09-26}}
{{Gültigkeit|Datum=2016-04-02}}

Version vom 10. November 2015, 15:55 Uhr


Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.

Die Rückmeldung für das SoSe 2016 ist für Ersthörer vom 04.01.16 bis zum 26.02.16 möglich. Für Zweithörer endet die Frist am 01.04.16.

Die Rückmeldung ist keine Absichts­erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrift­einzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semester­beitrags für das betreffende Semester, der sich aus Sozial- und Studierenden­schafts­beitrag und Studien­beitrag (auch Studien­gebühr genannt) zusammensetzt.

Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rück­melde­verfahren des Studierenden­sekretariats.

Hier geht es zur Online-Rückmeldung 



Fristen und Termine

Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungs­gebühren (10 Euro) und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.

„Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich.“

Alle aktuellen Termine kannst du auch unserer Seite Semester­termine entnehmen.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragen­katalog vom Einschreibungs­wesen und ABZ:

Verwandte Seiten

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-04-02