Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Dezember 2016, 18:08 Uhr


Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits ein­ge­schrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten.

Die Rückmeldung für das WiSe 2016/17 war für Ersthörer vom 27.06.2016 bis zum 26.08.2016 möglich. Für Zweithörer endete die Frist am 23.09.2016. Für das kommende SoSe 2017 ist die Rückmeldung für Ersthörer vom 02.01.2017 bis 03.03.2017 und für Zweithörer bis zum 31.03.2017 möglich

Die Rückmeldung ist keine Absichts­erklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst mit der Erteilung des Lastschrift­einzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semester­beitrags für das betreffende Semester wirksam, der sich aus Sozial- und Studierenden­schafts­beitrag und Studien­beitrag (auch Studien­gebühr genannt) zusammensetzt.

Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rück­melde­verfahren des Studierenden­sekretariats.

Hier geht es zur Online-Rückmeldung 

Fristen und Termine

Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungs­gebühren (10 Euro) und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.

Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich.

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung_beurlaubung.php 

Alle aktuellen Termine kannst du unserer Seite Semester­termine entnehmen oder auch hier  einsehen.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragen­katalog vom Einschreibungs­wesen und ABZ:

Verwandte Seiten

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-01-01