Rückmeldung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Fristen und Termine==
==Fristen und Termine==
Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische [[Exmatrikulation]].
Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische [[Exmatrikulation]].<br>
 
Wann man sich im Semester rückgemeldet haben muss kannst Du unserer Seite [[Semestertermine]] entnehmen.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Rückmeldefrist]]
 
* [[Studierendensekretariat]]
* [[Studierendensekretariat]]
*<BLANK Text="Fristen und Termine">http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml</BLANK>
*<BLANK Text="Fristen und Termine">http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml</BLANK>

Version vom 1. August 2012, 12:47 Uhr

Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und "weiterstudieren" möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester, der sich aus Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und Studienbeitrag (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.

Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.


Fristen und Termine

Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.

Wann man sich im Semester rückgemeldet haben muss kannst Du unserer Seite Semestertermine entnehmen.

Siehe auch