Realschule (Schulform)

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Realschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Realschule, wenn sie für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint.

Die Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Praktische Fähigkeiten werden ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört neben Englisch als erste Fremdsprache eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6. In der Regel ist dies Französisch, daneben z. B. auch Niederländisch und Spanisch.

Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Realschule genannt:

  • Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt.
  • Französisch oder eine andere moderne Fremdsprache ist in Klasse 6 zweite Fremdsprache.
  • Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule neben der fortgeführten zweiten Fremdsprache Schwerpunkte in Naturwissenschaften­/Technik, Sozialwissenschaften und Musik/Kunst mit jeweils einem Schwerpunktfach anbieten.
  • Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften verwendet. Ab Klasse 8 kann die Schule eine weitere moderne Fremdsprache mit drei Wochenstunden sowie das Fach Hauswirtschaft mit zwei Wochenstunden anbieten.
  • Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, in der zweiten und in der dritten Fremdsprache sowie in den Schwerpunktfächern des Wahlpflichtunterrichts geschrieben.

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-03-18