Realschule (Schulform)

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Die Realschule ist eine weiterführende Schule, die von allen Kindern besucht werden kann, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich abgeschlossen haben. Die Schüler*innen der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung. Die Realschule fördert praktische Fähigkeiten ebenso wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Um an einer Realschule zu unterrichten, studierst du das Lehramt für HRSGe.

Organisation der Realschule

Die Realschule umfasst die Sekundarstufe I, also die Klassen 5 bis 10. Die Klassen 5 und 6 bilden die Erprobungsstufe, in der die Schüler*innen an die Unterrichtsmethoden der Realschule herangeführt werden. Ab der Klasse 7 wird der verbindliche Unterricht durch einen Wahlpflichtbereich ergänzt, der es den Schüler*innen ermöglicht, individuelle Schwerpunkte entsprechend ihren persönlichen Interessen zu setzen. Zusätzlich zum regulären Unterrichtsangebot gibt es Ergänzungsstunden, die nach Bedarf für verschiedene Fächer verwendet werden können.

Im Folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Realschule genannt:

  • Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache weitergeführt.
  • Französisch oder eine andere moderne Fremdsprache, z. B. Niederländisch oder Spanisch, ist ab Klasse 6 zweite Fremdsprache.
  • Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule neben der zweiten Fremdsprache Schwerpunkte in Naturwissenschaften­/Technik, Sozialwissenschaft und Musik/Kunst mit jeweils einem Schwerpunktfach anbieten.
  • Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften verwendet. Ab Klasse 8 kann die Schule eine weitere moderne Fremdsprache mit drei Wochenstunden sowie das Fach Hauswirtschaft mit zwei Wochenstunden anbieten.

Abschlüsse

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • die Fachoberschulreife, auch mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 genannt, der bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-02