Referendariat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 27: Zeile 27:
*'''Der zusätzliche Einstellungstermin 2011 für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen ist der 01. November 2011.'''<br>Die Bewerbungsfrist für diesen Einstellungstermin ist abgelaufen.
*'''Der zusätzliche Einstellungstermin 2011 für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen ist der 01. November 2011.'''<br>Die Bewerbungsfrist für diesen Einstellungstermin ist abgelaufen.
<br>
<br>
*'''Weiterer Ablauf''': Mitte Juli 2011 erhalten Sie voraussichtlich eine Mitteilung, falls Ihr Lehramt von einer Zulassungsbeschränkung betroffen ist. Sofern Ihr Lehramt keiner Zulassungsbeschränkung unterworfen ist, erhalten Sie voraussichtlich Anfang August 2011 die Mitteilung über Ihren Ausbildungsort. Sollte für Ihr Lehramt eine Zulassungsbeschränkung erforderlich sein, erhalten Sie voraussichtlich Mitte September 2011 ein Angebot für einen Ausbildungsplatz, sofern Sie in einem Auswahlverfahren berücksichtigt werden konnten. Angebote im Wege eines Nachrückverfahrens erfolgen voraussichtlich Ende September 2011. Sollten Sie bis Anfang Oktober 2011 kein Angebot erhalten haben, so konnte Ihre Bewerbung zum Einstellungstermin 01.11.2011 leider nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden Sie gesondert benachrichtigt.




Zeile 89: Zeile 90:


<u style="color:#EDEDED;background:#EDEDED">
<u style="color:#EDEDED;background:#EDEDED">
Dieser Artikel ist gültig bis: 2011-06-20
Dieser Artikel ist gültig bis: 2011-08-15
<!-- Bewerbungszeiten rausnehmen und ggfs weitere infos hinzufügen -->
<!-- Hinweise zum Ablauf rausnehmen -->


<!-- Prüfen, ob die neue OVP (siehe Aktuell) unterzeichnet und damit gültig ist. Dementsprechend müsste dann der komplette Artikel überarbeitet werden. -->


</u>
</u>

Version vom 28. Juni 2011, 10:55 Uhr

Der Vorbereitungsdienst / das Referendariat ist der zweite Teil der Ausbildung zum Lehrer. Die Ausbildung in dieser Phase findet in Studienseminaren (künftig: Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) und an den Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es für die unterschiedlichen Schulstufen mehrere Studienseminare. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich ab dem nächsten Einstellungstermin im November 2011 für alle Schulformen in NRW über 18 Monate. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.


Reformierter Vorbereitungsdienst

Grundlegendes
Laut Gesetz der Landesregierung vom 12.Mai 2009 wird der Vorbereitungsdienst verkürzt:

  • Der Vorbereitungsdienst wird im August 2011 in einem ersten Schritt auf 18 Monate verkürzt. Ab dem Jahr 2011 kann - mit Wirkung etwa ab 2015 - eine weitere Verkürzung bis auf 12 Monate erfolgen (dies ist aber abhängig von einer vorlaufenden Evaluation des 18 monatigen Vorbereitungsdienstes). In Verbindung mit den Praxisanteilen im Studium ist der standardorientierte Aufbau der Lehrerkompetenzen entsprechend der KMK-Vorgabe (mindestens 18 Monate schulpraktische Ausbildung, davon mindestens 12 Monate in einem Vorbereitungsdienst) gesichert. [1]
  • Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der "Master of Education" oder eine erste Staatsprüfung, ab 2015 jedoch nur in Verbindung mit 6 oder mehr Monaten schulpraktischer Ausbildung, z.B. aus einem Praxissemester.
  • Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Eine Übersicht zum Stand der Planungen zum reformierten Vorbereiungsdienst finden sie hier.


Neue Regelungen

  • Die neue Fassung  der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) liegt vor und tritt zum 01.August 2011 in Kraft. Zentrale Elemente der Neufassung sind:
    • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 1. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 1. November.
    • Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.
    • Die Studienseminare heißen nun Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und arbeiten auf Grundlage eines Kerncurriculums. (Handlungsfeldorientierung)
    • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratungwozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt. (Personenorientierung)
    • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden Ausbildungsunterricht. Davon entfallen auf den selbstständigen bedarfsdeckenden Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
    • Die Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung umfasst sieben Wochenstunden an einem Seminartag.
    • Die Zahl der Besuche pro Unterrichtsfach liegt nach wie vor bei fünf.


AKTUELLES

  • Der zusätzliche Einstellungstermin 2011 für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen ist der 01. November 2011.
    Die Bewerbungsfrist für diesen Einstellungstermin ist abgelaufen.


  • Weiterer Ablauf: Mitte Juli 2011 erhalten Sie voraussichtlich eine Mitteilung, falls Ihr Lehramt von einer Zulassungsbeschränkung betroffen ist. Sofern Ihr Lehramt keiner Zulassungsbeschränkung unterworfen ist, erhalten Sie voraussichtlich Anfang August 2011 die Mitteilung über Ihren Ausbildungsort. Sollte für Ihr Lehramt eine Zulassungsbeschränkung erforderlich sein, erhalten Sie voraussichtlich Mitte September 2011 ein Angebot für einen Ausbildungsplatz, sofern Sie in einem Auswahlverfahren berücksichtigt werden konnten. Angebote im Wege eines Nachrückverfahrens erfolgen voraussichtlich Ende September 2011. Sollten Sie bis Anfang Oktober 2011 kein Angebot erhalten haben, so konnte Ihre Bewerbung zum Einstellungstermin 01.11.2011 leider nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden Sie gesondert benachrichtigt.


Bewerbung

Bewerbungsmöglichkeiten (online) sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen - einschließlich der Übersicht über die wählbaren Seminarorte - sind auf folgender Internetseite zu finden: SEVON 
Der Bewerbungszeitraum liegt jeweils circa ein Halbes Jahr vor dem Einstellungstermin und wird rechtzeitig auf dieser Seite [1] veröffentlicht.


Aufbau Referendariat

Das Referendariat ist in 3 Phasen gegliedert:

  • 3 Monate: Einführung
  • 12 Monate: Bedarfsdeckender Unterricht
  • 3 Monate: Prüfungsvorbereitung und Durchführung (Kolloquium und 2 unterrichtspraktische Prüfungen)


Aufbau Referendariat vor der Reform

Das Referendariat ist in 4 Phasen gegliedert:

  • Ausbildungsabschnitt 1: Hospitation und Schulintensivphase
  • Ausbildungsabschnitt 2: Beginn des eigenständigen/bedarfsdeckenden Unterichts (BdU)
  • Ausbildungsabschnitt 3: Beginn des Prüfungsverfahrens, Hausarbeit
  • Ausbildungsabschnitt 4: Unterrichtsbesuche, Beendigung der Prüfungsphase, 2. Staatsexamen

Quelle: PLAZ 
Quelle: Referendar.de 


Abschluss

Das Referendariat endet nach wie vor mit dem 2. Staatsexamen.


Siehe auch


Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst


Links


Dieser Artikel ist gültig bis: 2011-08-15