Referendariat

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Der Vorbereitungsdienst / das Referendariat ist der zweite Teil der Ausbildung zum Lehrer. Die Ausbildung in dieser Phase findet in Studienseminaren (künftig: Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) und an den Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es für die unterschiedlichen Schulstufen mehrere Studienseminare. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich ab dem nächsten Einstellungstermin im November 2011 für alle Schulformen in NRW über 18 Monate. (Weitere Informationen siehe unter: Refortmierter Vorbereitungsdienst am Ende des Artikels). Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.


Bewerbung

Bewerbungsmöglichkeiten (online) sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen - einschließlich der Übersicht über die wählbaren Seminarorte - sind auf folgender Internetseite zu finden: SEVON 


Aufbau

Das Referendariat ist in 4 Phasen gegliedert.

  • Ausbildungsabschnitt 1: Hospitation und Schulintensivphase
  • Ausbildungsabschnitt 2: Beginn des eigenständigen/bedarfsdeckenden Unterichts (BdU)
  • Ausbildungsabschnitt 3: Beginn des Prüfungsverfahrens, Hausarbeit
  • Ausbildungsabschnitt 4: Unterrichtsbesuche, Beendigung der Prüfungsphase, 2. Staatsexamen

Quelle: PLAZ 
Quelle: Referendar.de 


Abschluss

Das Referendariat endet mit dem 2. Staatsexamen.


Reformierter Vorbereitungsdienst

Laut Gesetz der Landesregierung vom 12.Mai.2009 wird der Vorbereitungsdienst verkürzt:

  • Der Vorbereitungsdienst wird im August 2011 in einem ersten Schritt auf 18 Monate verkürzt. Ab dem Jahr 2011 kann - mit Wirkung etwa ab 2015 - eine weitere Verkürzung bis auf 12 Monate erfolgen (dies ist aber abhängig von einer vorlaufenden Evaluation des 18 monatigen Vorbereitungsdienstes). In Verbindung mit den Praxisanteilen im Studium ist der standardorientierte Aufbau der Lehrerkompetenzen entsprechend der KMK-Vorgabe (mindestens 18 Monate schulpraktische Ausbildung, davon mindestens 12 Monate in einem Vorbereitungsdienst) gesichert. [1]
  • Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der "Master of Education" oder eine erste Staatsprüfung, ab 2015 jedoch nur in Verbindung mit 6 oder mehr Monaten schulpraktischer Ausbildung, z.B. aus einem Praxissemester.
  • Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Eine Übersicht zum Stand der Planungen zum reformierten Vorbereiungsdienst finden sie hier.


AKTUELL

  • Die neue Fassung der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)  liegt vor. Zentrale Elemente der Neufassung sind:
    • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 1. Mai eines jeden Jahres
    • Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate
    • Die Studienseminare heißen nun Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und arbeiten auf Grundlage eines Kerncurriculums
    • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung
    • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden Unterricht. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden


  • Der zusätzliche Einstellungstermin 2011 für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen wird der 1. November 2011 sein.

Im Zuge der nordrhein-westfälischen Lehrerausbildungsreform wird der Vorbereitungsdienst ab dem kommenden Einstellungstermin umgestellt und 18 Monate dauern. Die Neufassung der geltenden Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) zur Regelung der Einstellung sowie der Ausbildung und Prüfung im Rahmen des gestrafften und modernisierten Vorbereitungsdienstes hat am 29.04.2011 Rechtskraft erlangt.

Bewerbungen sind ab dem 16.05.2011 hiermöglich. Bewerbungsschluss ist der 20. Juni 2011.

Siehe auch


Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst


Links


Dieser Artikel ist gültig bis: 2011-05-16