Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hochschule [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet. Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem [[Kanzler]] aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren.
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.
Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen. Neben den repräsentativen Aufgaben übt er das Hausrecht aus und achtet auf ordentliche Ausübung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen aller Lehrenden.
== Verwandte Seiten ==
* [[Kanzler]]
* [[Hochschulrat]]
==Siehe auch==
<BLANK text="Aktuelles Rektorat der UDE">https://www.uni-due.de/de/rektorat/.php</BLANK>


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{{Gültigkeit|Datum=2022-01-04|Kommentar=Anzahl Prorektorate prüfen, alle 4 Jahre}}

Version vom 13. November 2019, 12:54 Uhr

Das Rektorat  ist neben dem Senat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht neben dem Rektor (Vorsitz) und dem Kanzler und aus derzeit vier Prorektorinnen und Prorektoren (Prorektorate). Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-04