Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hochschule [[Universität Duisburg-Essen]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben der Rektorin / dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und der Kanzlerin / dem Kanzler aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektorinnen/Prorektoren.  
Das <BLANK text="Rektorat">https://www.uni-due.de/de/rektorat</BLANK> ist neben dem [[Senat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Das Rektorat  leitet die Hochschule. Es besteht neben dem Rektor (Vorsitz) und dem [[Kanzler]] und aus derzeit vier Prorektorinnen und Prorektoren (Prorektorate).


Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektorinnen oder Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit der Rektorin oder des Rektors.
==Links==
<BLANK text="Rektorat">http://www.uni-due.de/de/organisation/leitung.php</BLANK>


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[[Kategorie: Definitionen]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]
{{Gültigkeit|Datum=2022-01-04|Kommentar=Anzahl Prorektorate prüfen, alle 4 Jahre}}

Version vom 13. November 2019, 13:54 Uhr

Das Rektorat  ist neben dem Senat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht neben dem Rektor (Vorsitz) und dem Kanzler und aus derzeit vier Prorektorinnen und Prorektoren (Prorektorate). Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-04