Rektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Infobox Institution
Das [https://www.uni-due.de/de/rektorat/ Rektorat] ist neben dem [[Senat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht neben dem Rektor, der dem Rektorat vorsitzt, aus dem [[Kanzler]], der die Verwaltung leitet und den Prorektor*innen mit ihren Prorektoraten, wie das [https://www.uni-due.de/de/rektorat/prorektorat_studium_lehre.php Prorektorat für Studium und Lehre].
|abkuerzung=Rektorat
|langname=Professor Dr. Ulrich Radtke
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Das Rektorat gestaltet in der Regel in Kooperation mit anderen Einrichtungen der Hochschule die Angelegenheiten der Hochschule, darunter die Studienbedingungen vor Ort. Dazu stimmen sich die Mitglieder bedarfsweise mit dem [[AStA]] und der [[Fachschaftskonferenz]] ab, um über Fragen wie den Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium, das Belegen von Lehrveranstaltungen oder die Beachtung des Datenschutzes zu entscheiden.  
Die Hochschule [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] wird von einem [[Rektorat]] geleitet.Es besteht neben dem Rektor als der oder dem Vorsitzenden und dem [[Kanzler]] aus bis zu drei hauptberuflichen Prorektoren.
 
Die erste Amtszeit der Mitglieder des Rektorats unter der Geltung der <BLANK text="Grundordnung vom 21. September 2007">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>  beträgt sechs Jahre, die weiteren Amtszeiten betragen vier Jahre. Die Amtszeit der nichthauptberuflichen Prorektoren endet spätestens mit der Amtszeit des Rektors.
 
Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen. Neben den repräsentativen Aufgaben übt er das Hausrecht aus und achtet auf ordentliche Ausübung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen aller Lehrenden.
 
 
== Verwandte Seiten ==
* [[Kanzler]]
 
 
==Links==
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{{Gültigkeit|Datum=2022-01-04|Kommentar=Anzahl Prorektorate prüfen, alle 4 Jahre}}

Version vom 14. Juli 2021, 15:38 Uhr

Das Rektorat ist neben dem Senat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht neben dem Rektor, der dem Rektorat vorsitzt, aus dem Kanzler, der die Verwaltung leitet und den Prorektor*innen mit ihren Prorektoraten, wie das Prorektorat für Studium und Lehre.

Das Rektorat gestaltet in der Regel in Kooperation mit anderen Einrichtungen der Hochschule die Angelegenheiten der Hochschule, darunter die Studienbedingungen vor Ort. Dazu stimmen sich die Mitglieder bedarfsweise mit dem AStA und der Fachschaftskonferenz ab, um über Fragen wie den Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium, das Belegen von Lehrveranstaltungen oder die Beachtung des Datenschutzes zu entscheiden. Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-04