Schulämter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Juni 2016, 14:22 Uhr

In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt. Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die Grundschulen aus. Für Hauptschulen und Förderschulen (mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) haben sie nur die Fachaufsicht. Die Dienstaufsicht hat die Bezirksregierung. Die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten sind die Schulrätinnen und Schulräte.

Schulämter in NRW

Siehe auch

Übersicht aller Schulämter NRWs 


Dieser Artikel ist gültig bis 2016-12-05