Schulleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Schulleitung]] wird durch eine Schulleiterin bzw. einen Schulleiter vertreten. Ihre Aufgabe ist die Leitung des Schulbetriebs. Die Leitung ist verantwortlich für das, was in der Schule geschieht oder nicht geschieht, auch im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schularten unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.


{{Teaser|Text=Die Schulleitung (die Schulleiterin oder der Schulleiter) leitet die Schule. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt.}}
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen [[Schulformen]] unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.


==Aufgaben==
==Aufgaben==
Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem
Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem
 
*Vertretung der [[Schule]] nach außen  
*Vertretung der Schule nach außen  
*Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)  
*Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u.a.)  
*Einberufung und Leitung von Konferenzen
*Einberufung und Leitung von Konferenzen
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung  
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung  
Von der Schulleitung wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium und Öffentlichkeit agieren muss.




==Links==
==Siehe auch==
* <blank text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Schulleitung</blank>
* <blank text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Schulleitung</blank>
* <blank text=" Informationen zur Schulleiterlaufbahn">http://www.schulleitung.schulministerium.nrw.de/Leitbild/</blank>
* <blank text=" Informationen zur Schulleiterlaufbahn">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-sein/index.html</blank>
 
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[[Kategorie:Keywords]]
[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
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{{Gültigkeit|Datum=2020-03-14}}

Version vom 5. Juni 2019, 15:13 Uhr

Die Schulleitung (die Schulleiterin oder der Schulleiter) leitet die Schule. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt.

Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schulformen unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.

Aufgaben

Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem

  • Vertretung der Schule nach außen
  • Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
  • Einberufung und Leitung von Konferenzen
  • Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung


Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-14