Schulleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Juni 2019, 15:13 Uhr

Die Schulleitung (die Schulleiterin oder der Schulleiter) leitet die Schule. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt.

Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schulformen unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.

Aufgaben

Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem

  • Vertretung der Schule nach außen
  • Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
  • Einberufung und Leitung von Konferenzen
  • Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung


Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-14