Schulleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
{{Teaser|Text=Eine Schulleitung, welche einen Schulleiter oder eine Schulleiterin mit einschließt, leitet eine Bildungseinrichtung. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt und beinhalten beispielsweise die pädagogische Führung der Einrichtung, um die Unterrichtsqualität nachhaltig zu verbessern <ref>https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-bin-lehrerin/schulleitung [zuletzt besucht am 23. November 2020]</ref>.}}
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen [[Schulformen]] unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.


{{Teaser|Text=Die Schulleitung (die Schulleiterin oder der Schulleiter) leitet die Schule. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt.}}
==Studium und Schulleitung==
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen [[Schulformen]] unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.
Es könnte sein, dass du während den drei zentralen [[Praxisphasen]] deines Lehramtsstudiums in Kontakt mit einer Schulleitung kommst. Wenn du dich in der Schule für deine Praktikumstätigkeit bei deinen zuständigen Betreuuer*innen vorstellst, kann es sein, dass du dich ebenfalls bei der Schulleitung vorstellen musst. Im [[Praxissemester]] hingegen kann es sein, dass du deine Studienprojekte von der Schulleitung genehmigen oder überprüfen lassen musst.


==Aufgaben==
==Laufbahn als Schulleitung==
Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem
Als zukünftige Schulleitung wirst du mithilfe der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-bin-lehrerin/schulleitung Qualifikationserweiterung SLQ NRW] auf deine zukünftige Tätigkeit vorbereitet. Darauf folgt das sogenannte [https://www.qua-lis.nrw.de/schulmanagement/eignungsfeststellungsverfahren/index.html Eignungsfeststellungsverfahren EFV], welches du erfolgreich absolvieren musst.
*Vertretung der Schule nach außen
*Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
*Einberufung und Leitung von Konferenzen
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung


==Siehe auch==
==Quellen==
[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-sein/index.html Informationen zur Schulleiterlaufbahn]
<references />


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Version vom 23. November 2020, 16:02 Uhr

Allgemeines

Eine Schulleitung, welche einen Schulleiter oder eine Schulleiterin mit einschließt, leitet eine Bildungseinrichtung. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt und beinhalten beispielsweise die pädagogische Führung der Einrichtung, um die Unterrichtsqualität nachhaltig zu verbessern [1].

Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schulformen unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.

Studium und Schulleitung

Es könnte sein, dass du während den drei zentralen Praxisphasen deines Lehramtsstudiums in Kontakt mit einer Schulleitung kommst. Wenn du dich in der Schule für deine Praktikumstätigkeit bei deinen zuständigen Betreuuer*innen vorstellst, kann es sein, dass du dich ebenfalls bei der Schulleitung vorstellen musst. Im Praxissemester hingegen kann es sein, dass du deine Studienprojekte von der Schulleitung genehmigen oder überprüfen lassen musst.

Laufbahn als Schulleitung

Als zukünftige Schulleitung wirst du mithilfe der Qualifikationserweiterung SLQ NRW auf deine zukünftige Tätigkeit vorbereitet. Darauf folgt das sogenannte Eignungsfeststellungsverfahren EFV, welches du erfolgreich absolvieren musst.

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-14