Schulleitung

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Die Schulleitung wird durch eine Schulleiterin bzw. einen Schulleiter vertreten. Ihre Aufgabe ist die Leiteung im Betrieb Schule. Die Leitung ist verantwortlich für das, was in der Schule geschieht oder nicht geschieht, auch im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schularten unterschiedlich geregelt. Im einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.


Aufgaben

  • Vertretung der Schule nach außen
  • Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u.a.)
  • Einberufung und Leitung von Konferenzen
  • Prozesse der Schulentwicklung und Schulerneuerung in Gang zu setzen usw.

Von der Schulleitung wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium und Öffentlichkeit agieren muss.


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