Seiteneinstieg: Unterschied zwischen den Versionen

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Lehrer*innen werden in NRW dauerhaft in den Schuldienst eingestellt, wenn sie ein [[Lehramtsstudium]] abgeschlossen, einen [[Vorbereitungsdienst]] absolviert und eine Staatsprüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgelegt haben. Können die Schulen nicht alle offenen Stellen durch diese grundständig ausgebildeten Lehrkräfte besetzen, können sie Seiteneinsteiger*innen einstellen. Seiteneinsteiger*innen haben weder Lehramt studiert noch am Vorbereitungsdienst teilgenommen. Sie werden bei einer Einstellung berufsbegleitend nachqualifiziert. Für den Seiteneinstieg erfolgt die [[Seiteneinstieg#Bewerbung| Bewerbung]] direkt an der Schule.}}
In den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamtschule Klasse 5-10) und der Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule Klasse 11-13, Berufskolleg) ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich.
An [[Lehramt Grundschule (LA G)|Grundschulen]] ist der Seiteneinstieg nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch und nur in Form einer [[Pädagogische Einführung|Pädagogischen Einführung]] möglich. Möchtest du [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Sprachliche_Grundbildung|Sprachliche Grundbildung]] (Deutsch) oder [[Ba-Ma(LABG2016):Lernbereich_Mathematische_Grundbildung|Mathematische Grundbildung]] (Mathematik) an einer Grundschule unterrichten, musst du ein reguläres Lehramtsstudium für das Lehramt an Grundschulen absolvieren (Regelstudienzeit 10 Semester) und den [[Vorbereitungsdienst]] abschließen.
An Förderschulen ist kein Seiteneinstieg möglich. Bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte mit Lehrbefähigungen für andere Schulformen und Fächer, können die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung jedoch [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/4-VOBASOF/index.html berufsbegleitend erwerben (VOBASOF)].
==Einstellungschancen==
Zu den Prognosen des [[MSB|Schulministeriums]] zum Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in NRW kannst du dich im Artikel [[Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW]] informieren.
Gute Einstellungschancen<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote [Abgerufen am 12. Dezember 2019]</ref> haben Seiteneinsteiger*innen
* in den Fächern Mathematik, Informatik, Physik, Technik, Englisch, Französisch,
* an Berufskollegs zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbau/Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik,
* an Grundschulen für die Fächer Kunst, Musik, Englisch und Sport.
==Bewerbung==
Erfüllst du die [[Seiteneinstieg#Varianten und Voraussetzungen|Voraussetzungen]], kannst du dich direkt bei einer Schule auf eine Stelle bewerben, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Dies erkennst du am Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ (oder vergleichbaren Zusätzen) im Ausschreibungstext. Ob du eingestellt wirst und an einer Qualfizierungsmaßnahme ([[Berufsbegleitende Ausbildung]] oder [[Pädagogische Einführung]]) teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.
Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal [[LOIS]]. Dort gibt es auch eine [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/Checkliste_Seiteneinsteiger.html Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerber*innen].
Auf LOIS kannst du dich auch für den Seiteneinstieg [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=454.9406074312295 registrieren lassen] und bei passenden Ausschreibungen per E-Mail benachrichtigt werden oder deine Interessensbekundung auch für Schulleitungen zugänglich machen. 
==Varianten und Voraussetzungen==
Je nachdem, für welche Schulform und Fächer du dich bewerben möchtest und welche Qualifikationen du mitbringst, gibt es unterschiedliche Varianten des Seiteneinstiegs. Eine Übersicht über alle Arten des Seiteneinstiegs, inklusive Voraussetzungen, Dauer und Art der Qualifizierung, findest du auf den Seiten des Schulministeriums unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/1-Uebersicht/index.html Übersicht Seiteneinstieg].


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* Hast du einen '''Universitätsabschluss''' (sieben Semester), ausreichend passende Studienleistungen, Berufserfahrung nach dem Studium und gute Deutschkenntnisse, ist die [[Berufsbegleitende Ausbildung]] (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst nach [[OBAS]]) eine Option für dich.
Seiteneinsteiger&shy;innen und Seiteneinsteiger sind Personen, die weder Lehramt studiert haben noch am [[Vorbereitungsdienst]] bzw. Referendariat teilgenommen haben. Sie kommen häufig direkt aus dem Berufsleben in die Schule. Berufsbegleitende Qualifizierungs&shy;maßnahmen werden in etlichen Bundesländern während der Tätigkeit als Lehrkraft angeboten. Eine Verbeamtung ist bei Seiteneinsteiger&shy;innen und Seiteneinsteiger nicht vorgesehen.<ref>http://www.cct-germany.de/de/0/pages/Index/177</ref>
* Erfüllst du die Voraussetzungen für die Berufsbegleitende Ausbildung nicht oder möchtest als Seiteneinsteiger*in an einer '''Grundschule''' arbeiten, kommt eine [[Pädagogische Einführung]] infrage.
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* Hast du einen '''Fachhochschulabschluss''', kannst du eine [[Pädagogische Einführung]] machen ODER
* wenn du einen '''ingenieurwissenschaftlichen Abschluss''' hast, der Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zugeordnet werden kann, und an einem Berufskolleg eingestellt wirst, kannst du ein duales Masterstudium absolvieren. Dies ist jedoch nicht an allen Universitäten möglich. Wo du ein solches Studium absolvieren kannst und weitere Details dazu, findest du auf den Seiten des Schulministeriums unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/6-Dualer-Master-am-Berufskolleg/index.html Dualer Master am Berufskolleg]. Nach dem Master of Education nimmst du am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach [[OBAS]] teil.
*An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung im Seiteneinstieg ([[Pädagogische Einführung]]) mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen aber eher selten Gebrauch.<ref>https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinstieg [Abgerufen am 12. Dezember 2019] </ref>  


In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten [[Schulformen]] und für bestimmte [[Fächer|Unterrichtsfächer]] Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrer&shy;ausbildung absolviert haben.
Wenn du vor deiner Bewerbung erstmal Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchtest, kannst du dich zunächst auf eine befristete Vertretungsstelle (siehe [[Vertretungseinstellung nach Angebot (VERENA)|VERENA]]) bewerben.
{{Hinweis|Text=
Aktuell gibt es Aus&shy;schreibungen für den Seiteneinstieg in den Fächern [[Deutsch]], [[Mathematik]], [[Spanisch]], [[Biologie]], [[Geschichte]], [[Sport]] und an [[BK|Berufskollegs]] zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen MINT, [[Maschinenbautechnik]], [[Elektrotechnik]], Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik.}}
Bewerberinnen und Bewerber, die hinreichende Qualifikationen in den für [[Schule]]n interessanten [[Fächer]]n mitbringen, können sich über das Portal <blank text="LOIS">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LOISAngebote</blank> unter den dort genannten Voraussetzungen auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle bewerben.


*Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kinder&shy;erziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer [[Berufsbegleitende Ausbildung|berufs&shy;begleitenden Ausbildung]] teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben.
==Verdienst==
*Seiten&shy;einsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufs&shy;begleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der [[Pädagogische Einführung|Pädagogischen Einführung]] in den Schuldienst bewerben.
Details zum Verdienst (mit Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe) findest du auf [[LOIS]] in den Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs nach Studien- bzw. Berufsabschluss:
*Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe [[VERENA]]) empfohlen.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</ref>
*[https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/universitaet.html Universitätsabschluss]
* [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachhochschule.html Fachhochschulabschluss]
* [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachausbildung.html fachspezifische Ausbildung]


Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qsa/tours/start/1</blank> machen. Ebenso gibt es eine <blank text="geführte Tour">http://nrw.cct-germany.de/de/0/qse/tours/start/3</blank> für Personen die bereits an der [[Schule]] den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du <blank text="hier">http://nrw.cct-germany.de/de/0/pages/index/40</blank>.
==Beratung==
Das [[ZfsL]] Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du die Ansprechpartner*innen unter: '''0211 837-1905'''.  


==Hotline==
Außerdem kannst du dich an die Landesweite Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen unter der Telefonnummer '''0231 9369 7770''' wenden: 
Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Essen erteilt Auskünfte hierzu. Telefonisch erreichst du Ansprechpartner unter: 0211 837-1905.
* Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
* Dienstag und Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr


==Anerkennung von Studienabschlüssen==
Weitere Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten findest du
Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als [[Erste Staatsprüfung]] nicht mehr notwendig!
*auf den Seiten des Schulministeriums unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/index.html Seiteneinstieg]
* auf [[LOIS]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/Service_und_Beratung.pdf Service und Beratung zum Seiteneinstieg]
*auf den Seiten des Schulministeriums in der Liste mit [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Kontakt_Lehrereinstellungsbueros.html Ansprechpartner*innen der Lehrer&shy;einstellungs&shy;büros]


==Weiterführende Informationen und FAQ==
* Auf [[LOIS]] findest du ausführliche Informationen zum Seiteneinstieg. Hier gibt es [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=225.87320842593638 Rechtsgrundlagen], [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=102.42618727662011 Allgemeine Informationen], [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=680.1275091217568 Registrierung] und [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=387.3722855809368 Stellensuche].
* Auf den Seiten des Schulministeriums findest du [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Seiteneinstieg/index.html FAQ zum Thema Seiteneinstieg]. 


==Anerkennung von Abschlüssen für den Seiteneinstieg==
Eine Anerkennung deines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als [[Erste Staatsprüfung]] ist nicht mehr möglich und für einen Seiteneinstieg auch nicht mehr notwendig.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Seiteneinstieg/index.html [Abgerufen am 12. Dezember 2019]</ref>


==Siehe auch==
Suchst du Informationen zu anderen Anerkennungsmöglichkeiten (nicht für den Seiteneinstieg), dann schau unter [[Anerkennung und Anrechnung]].
* <Blank text="Infobroschüre des MSW (14. April 2016)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</BlaNK>
* <BLANK text="Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 25. April 2016)">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.PDF</BLANK>
* <blank text="Bezirksregierung Düsseldorf">http://www.brd.nrw.de/schule/lehrereinstellung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen11262.html</Blank>
* <BLANK text="Homepage des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</BLANK>
* <BLANK text="FAQ zur neuen Lehrerausbildung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Seiteneinstieg/index.html</BLANK>
* <BLANK text="VERENA- Vertretungsangebot">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA</BLANK>


==Quellen==
==Quellen==
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[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Informationssysteme]]

Version vom 9. März 2020, 08:50 Uhr

Lehrer*innen werden in NRW dauerhaft in den Schuldienst eingestellt, wenn sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen, einen Vorbereitungsdienst absolviert und eine Staatsprüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgelegt haben. Können die Schulen nicht alle offenen Stellen durch diese grundständig ausgebildeten Lehrkräfte besetzen, können sie Seiteneinsteiger*innen einstellen. Seiteneinsteiger*innen haben weder Lehramt studiert noch am Vorbereitungsdienst teilgenommen. Sie werden bei einer Einstellung berufsbegleitend nachqualifiziert. Für den Seiteneinstieg erfolgt die Bewerbung direkt an der Schule.

In den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamtschule Klasse 5-10) und der Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule Klasse 11-13, Berufskolleg) ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich.

An Grundschulen ist der Seiteneinstieg nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch und nur in Form einer Pädagogischen Einführung möglich. Möchtest du Sprachliche Grundbildung (Deutsch) oder Mathematische Grundbildung (Mathematik) an einer Grundschule unterrichten, musst du ein reguläres Lehramtsstudium für das Lehramt an Grundschulen absolvieren (Regelstudienzeit 10 Semester) und den Vorbereitungsdienst abschließen.

An Förderschulen ist kein Seiteneinstieg möglich. Bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte mit Lehrbefähigungen für andere Schulformen und Fächer, können die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung jedoch berufsbegleitend erwerben (VOBASOF).

Einstellungschancen

Zu den Prognosen des Schulministeriums zum Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in NRW kannst du dich im Artikel Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW informieren.

Gute Einstellungschancen[1] haben Seiteneinsteiger*innen

  • in den Fächern Mathematik, Informatik, Physik, Technik, Englisch, Französisch,
  • an Berufskollegs zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbau/Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik,
  • an Grundschulen für die Fächer Kunst, Musik, Englisch und Sport.

Bewerbung

Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dich direkt bei einer Schule auf eine Stelle bewerben, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Dies erkennst du am Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ (oder vergleichbaren Zusätzen) im Ausschreibungstext. Ob du eingestellt wirst und an einer Qualfizierungsmaßnahme (Berufsbegleitende Ausbildung oder Pädagogische Einführung) teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.

Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS. Dort gibt es auch eine Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerber*innen.

Auf LOIS kannst du dich auch für den Seiteneinstieg registrieren lassen und bei passenden Ausschreibungen per E-Mail benachrichtigt werden oder deine Interessensbekundung auch für Schulleitungen zugänglich machen.

Varianten und Voraussetzungen

Je nachdem, für welche Schulform und Fächer du dich bewerben möchtest und welche Qualifikationen du mitbringst, gibt es unterschiedliche Varianten des Seiteneinstiegs. Eine Übersicht über alle Arten des Seiteneinstiegs, inklusive Voraussetzungen, Dauer und Art der Qualifizierung, findest du auf den Seiten des Schulministeriums unter Übersicht Seiteneinstieg.

  • Hast du einen Universitätsabschluss (sieben Semester), ausreichend passende Studienleistungen, Berufserfahrung nach dem Studium und gute Deutschkenntnisse, ist die Berufsbegleitende Ausbildung (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst nach OBAS) eine Option für dich.
  • Erfüllst du die Voraussetzungen für die Berufsbegleitende Ausbildung nicht oder möchtest als Seiteneinsteiger*in an einer Grundschule arbeiten, kommt eine Pädagogische Einführung infrage.
  • Hast du einen Fachhochschulabschluss, kannst du eine Pädagogische Einführung machen ODER
  • wenn du einen ingenieurwissenschaftlichen Abschluss hast, der Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zugeordnet werden kann, und an einem Berufskolleg eingestellt wirst, kannst du ein duales Masterstudium absolvieren. Dies ist jedoch nicht an allen Universitäten möglich. Wo du ein solches Studium absolvieren kannst und weitere Details dazu, findest du auf den Seiten des Schulministeriums unter Dualer Master am Berufskolleg. Nach dem Master of Education nimmst du am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS teil.
  • An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung im Seiteneinstieg (Pädagogische Einführung) mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen aber eher selten Gebrauch.[2]

Wenn du vor deiner Bewerbung erstmal Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchtest, kannst du dich zunächst auf eine befristete Vertretungsstelle (siehe VERENA) bewerben.

Verdienst

Details zum Verdienst (mit Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe) findest du auf LOIS in den Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs nach Studien- bzw. Berufsabschluss:

Beratung

Das ZfsL Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du die Ansprechpartner*innen unter: 0211 837-1905.

Außerdem kannst du dich an die Landesweite Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen unter der Telefonnummer 0231 9369 7770 wenden:

  • Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr

Weitere Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten findest du

Weiterführende Informationen und FAQ

Anerkennung von Abschlüssen für den Seiteneinstieg

Eine Anerkennung deines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als Erste Staatsprüfung ist nicht mehr möglich und für einen Seiteneinstieg auch nicht mehr notwendig.[3]

Suchst du Informationen zu anderen Anerkennungsmöglichkeiten (nicht für den Seiteneinstieg), dann schau unter Anerkennung und Anrechnung.

Quellen


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-12