Seiteneinstieg: Unterschied zwischen den Versionen

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In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten Schulformen und für bestimmte Unterrichtsfächer Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrerausbildung absolviert haben.  
{{Teaser|Text=
Wer kein Lehramt studiert hat aber gerne an einer Schule unterrichten möchte, kann  über eine berufsbegleitende Qualifizierung in das Lehramt einsteigen. Dazu sind verschiedene Voraussetzungen wie ein abgeschlossenes Studium in einem nicht-­lehramtsbezogenen Studiengang notwendig. Von einem Seiteneinstieg unterscheidet sich ein Quereinstieg. Dieser entsteht bei einem Wechsel von einem Studiengang zu einem anderen.}}


Der '''Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist an Berufskollegs, Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien''' möglich. Bewerber, die hinreichende Qualifikationen in den für Schulen interessanten Fächern mitbringen, können sich über das Portal [[LOIS]] unter den dort genannten Voraussetzungen auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle bewerben.
Ein Seiteneinstieg ist in allen Schulformen und Fächern möglich, ausgenommen sind lediglich Förderschulen. An Grundschulen ist ein Seiteneinstieg nur für den Unterricht in den Fächern Kunst, Musik, Sport und Englisch realisierbar.  


*Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kindererziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer [[Berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Ausbildung]] teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben.
==Einstellungschancen==
Über die Prognosen des Schulministeriums zum Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in NRW kannst du dich über den Artikel [[Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW]] informieren.


*Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der [[Pädagogische Einführung|Pädagogischen Einführung]] in den Schuldienst bewerben.
==Voraussetzungen und Ausbildungsvarianten==
Je nachdem, welche Qualifikationen du mitbringst und für welche Schulform und Fächer du dich bewerben möchtest, gibt es unterschiedliche Varianten des Seiteneinstiegs. Eine  [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/uebersicht-seiteneinstieg Übersicht] bietet das Schulministerium auf seinen Seiten.
* Hast du einen '''Universitätsabschluss''', also sieben Semester studiert, ausreichend passende Studienleistungen erworben und Berufserfahrung nach dem Studium gesammelt sowie gute Deutschkenntnisse, ist der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach [[OBAS]] eine Option für dich.
* Erfüllst du die Voraussetzungen für die Berufsbegleitende Ausbildung nicht oder möchtest du als Seiteneinsteiger*in an einer '''Grundschule''' arbeiten, kommt eine [[Pädagogische Einführung]] infrage.
* Hast du einen '''Fachhochschulabschluss''', kannst du eine Pädagogische Einführung absolvieren ODER
* wenn du einen '''ingenieurwissenschaftlichen Abschluss''' hast, der Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zugeordnet werden kann, und an einem Berufskolleg eingestellt wirst, kannst du ein duales Masterstudium absolvieren. Dies ist jedoch nicht an allen Universitäten möglich. Wo du ein solches Studium absolvieren kannst und weitere Details dazu, findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/dualer-master-am-berufskolleg Seiten des Schulministeriums]. Nach dem Master of Education nimmst du am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS teil.
*An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung über eine Pädagogische Einführung mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen aber eher selten Gebrauch.


*Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe [[VERENA]]) empfohlen.
Wenn du vor deiner Bewerbung erstmal Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchtest, kannst du dich zunächst auf eine befristete Vertretungsstelle über das Portal [[VERENA]] bewerben.


Quelle: Schulministerium NRW, Seiteneinstieg
==Verdienst==
Details zum Verdienst findest du auf [[LOIS]] in den Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs nach Studien- bzw. Berufsabschluss:  
*[https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/universitaet.html Universitätsabschluss]
* [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachhochschule.html Fachhochschulabschluss]
* [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachausbildung.html fachspezifische Ausbildung]


==Bewerbung==
Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dich direkt bei einer Schule auf eine Stelle bewerben, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Dies erkennst du am Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ oder vergleichbaren Zusätzen im Ausschreibungstext. Ob du eingestellt wirst und an einer der oben genannten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.


==Hotline==
Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal [[LOIS]]. Dort gibt es auch eine [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/Checkliste_Seiteneinsteiger.html Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerber*innen].
Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1095


==Anerkennung von Studienabschlüssen==
Auf LOIS kannst du dich auch für den Seiteneinstieg [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=454.9406074312295 registrieren lassen] und bei passenden Ausschreibungen per E-Mail benachrichtigt werden oder deine Interessensbekundung auch für Schulleitungen zugänglich machen. 
Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als Erste Staatsprüfung nicht mehr notwendig!
 
==Beratung==
Das [[ZfsL]] Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du die Ansprechpartner*innen unter: '''0211 837-1905'''.
 
Außerdem kannst du dich an die Landesweite Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen unter der Telefonnummer '''0231 9369 7770''' wenden: 
* Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
* Dienstag und Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
 
Weitere Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten findest du
*auf den Seiten des Schulministeriums unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/index.html Seiteneinstieg]
* auf [[LOIS]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/Service_und_Beratung.pdf Service und Beratung zum Seiteneinstieg]
*auf den Seiten des Schulministeriums in der Liste mit [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Kontakt_Lehrereinstellungsbueros.html Ansprechpartner*innen der Lehrer­einstellungs­büros]
 
==Weiterführende Informationen und FAQ==
* Auf [[LOIS]] findest du ausführliche Informationen zum Seiteneinstieg. Hier gibt es [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=25.160700237835787 Rechtsgrundlagen], [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=888.1914640062021 Allgemeine Informationen], [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=33.72345209271765 Registrierung] und [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote?action=395.0154012920426 Stellensuche].
* Auf den Seiten des Schulministeriums findest du [https://www.schulministerium.nrw/faq-seiteneinstieg FAQ zum Thema Seiteneinstieg]. 
 
==Anerkennung von Abschlüssen für den Seiteneinstieg==
Eine Anerkennung deines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als [[Erste Staatsprüfung]] ist nicht mehr möglich und für einen Seiteneinstieg auch nicht mehr notwendig.
 
Suchst du Informationen zu anderen Anerkennungsmöglichkeiten (nicht für den Seiteneinstieg), dann schau unter [[Anerkennung und Anrechnung]].


==Siehe auch==
* <Blank text="Infobroschüre des MSW vom 01. Februar 2012">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</BlaNK>
* <BLANK text="Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand Juli 2013)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.pdf</BLANK>
* <blank text="Bezirksregierung Düsseldorf">http://www.brd.nrw.de/schule/lehrereinstellung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen11262.html</Blank>
* <BLANK text="Homepage des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</BLANK>.
* <BLANK text="FAQ zur neuen Lehrerausbildung">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ/Seiteneinstieg/index.html</BLANK>.
* <BLANK text="VERENA- Vertretungsangebot">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA</BLANK>.


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[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
{{Gültigkeit|DATUM=2022-10-23}}
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Version vom 26. Oktober 2021, 09:41 Uhr

Wer kein Lehramt studiert hat aber gerne an einer Schule unterrichten möchte, kann über eine berufsbegleitende Qualifizierung in das Lehramt einsteigen. Dazu sind verschiedene Voraussetzungen wie ein abgeschlossenes Studium in einem nicht-­lehramtsbezogenen Studiengang notwendig. Von einem Seiteneinstieg unterscheidet sich ein Quereinstieg. Dieser entsteht bei einem Wechsel von einem Studiengang zu einem anderen.

Ein Seiteneinstieg ist in allen Schulformen und Fächern möglich, ausgenommen sind lediglich Förderschulen. An Grundschulen ist ein Seiteneinstieg nur für den Unterricht in den Fächern Kunst, Musik, Sport und Englisch realisierbar.

Einstellungschancen

Über die Prognosen des Schulministeriums zum Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in NRW kannst du dich über den Artikel Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW informieren.

Voraussetzungen und Ausbildungsvarianten

Je nachdem, welche Qualifikationen du mitbringst und für welche Schulform und Fächer du dich bewerben möchtest, gibt es unterschiedliche Varianten des Seiteneinstiegs. Eine Übersicht bietet das Schulministerium auf seinen Seiten.

  • Hast du einen Universitätsabschluss, also sieben Semester studiert, ausreichend passende Studienleistungen erworben und Berufserfahrung nach dem Studium gesammelt sowie gute Deutschkenntnisse, ist der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst nach OBAS eine Option für dich.
  • Erfüllst du die Voraussetzungen für die Berufsbegleitende Ausbildung nicht oder möchtest du als Seiteneinsteiger*in an einer Grundschule arbeiten, kommt eine Pädagogische Einführung infrage.
  • Hast du einen Fachhochschulabschluss, kannst du eine Pädagogische Einführung absolvieren ODER
  • wenn du einen ingenieurwissenschaftlichen Abschluss hast, der Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zugeordnet werden kann, und an einem Berufskolleg eingestellt wirst, kannst du ein duales Masterstudium absolvieren. Dies ist jedoch nicht an allen Universitäten möglich. Wo du ein solches Studium absolvieren kannst und weitere Details dazu, findest du auf den Seiten des Schulministeriums. Nach dem Master of Education nimmst du am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS teil.
  • An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung über eine Pädagogische Einführung mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen aber eher selten Gebrauch.

Wenn du vor deiner Bewerbung erstmal Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchtest, kannst du dich zunächst auf eine befristete Vertretungsstelle über das Portal VERENA bewerben.

Verdienst

Details zum Verdienst findest du auf LOIS in den Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs nach Studien- bzw. Berufsabschluss:

Bewerbung

Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dich direkt bei einer Schule auf eine Stelle bewerben, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Dies erkennst du am Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ oder vergleichbaren Zusätzen im Ausschreibungstext. Ob du eingestellt wirst und an einer der oben genannten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.

Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS. Dort gibt es auch eine Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerber*innen.

Auf LOIS kannst du dich auch für den Seiteneinstieg registrieren lassen und bei passenden Ausschreibungen per E-Mail benachrichtigt werden oder deine Interessensbekundung auch für Schulleitungen zugänglich machen.

Beratung

Das ZfsL Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du die Ansprechpartner*innen unter: 0211 837-1905.

Außerdem kannst du dich an die Landesweite Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen unter der Telefonnummer 0231 9369 7770 wenden:

  • Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr

Weitere Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten findest du

Weiterführende Informationen und FAQ

Anerkennung von Abschlüssen für den Seiteneinstieg

Eine Anerkennung deines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als Erste Staatsprüfung ist nicht mehr möglich und für einen Seiteneinstieg auch nicht mehr notwendig.

Suchst du Informationen zu anderen Anerkennungsmöglichkeiten (nicht für den Seiteneinstieg), dann schau unter Anerkennung und Anrechnung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-10-23