Seiteneinstieg

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Lehrerinnen und Lehrer werden in NRW dauerhaft in den Schuldienst eingestellt, wenn sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen, einen Vorbereitungsdienst absolviert und eine Staatsprüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgelegt haben. Können die Schulen nicht alle offenen Stellen durch diese grundständig ausgebildeten Lehrkräfte besetzen, können sie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einstellen. Seiteneinsteiger/-innen haben weder Lehramt studiert noch am Vorbereitungsdienst teilgenommen. Sie werden bei einer Einstellung berufsbegleitend nachqualifiziert.

In den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamtschule Klasse 5-10) und der Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule Klasse 11-13, Berufskolleg) ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich.

An Grundschulen ist der Seiteneinstieg nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Englisch und nur in Form einer Pädagogischen Einführung möglich. Möchtest du Sprachliche Grundbildung (Deutsch) oder Mathematische Grundbildung (Mathematik) an einer Grundschule unterrichten, musst du ein reguläres Lehramtsstudium für das Lehramt an Grundschulen absolvieren (Regelstudienzeit 10 Semester) und den Vorbereitungsdienst abschließen.

An Förderschulen ist kein Seiteneinstieg möglich. Bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte mit Lehrbefähigungen für andere Schulformen und Fächer, können die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung jedoch berufsbegleitend erwerben (VOBASOF).

Einstellungschancen

Zu den Prognosen des Schulministeriums zum Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in NRW kannst du dich im Artikel Einstellungschancen für Lehrkräfte in NRW informieren.

Gute Einstellungschancen[1] haben Seiteneinsteiger/-innen

  • in den Fächern Mathematik, Informatik, Physik, Technik, Englisch, Französisch,
  • an Berufskollegs zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen Maschinenbau/Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik,
  • an Grundschulen für die Fächer Kunst, Musik, Englisch und Sport.

Bewerbung

Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du dich direkt bei einer Schule auf eine Stelle bewerben, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Dies erkennst du am Zusatz „Bewerbung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Lehramtsbefähigung“ (oder vergleichbaren Zusätzen) im Ausschreibungstext. Ob du eingestellt wirst und an einer Qualfizierungsmaßnahme (Berufsbegleitende Ausbildung oder Pädagogische Einführung) teilnehmen kannst, entscheidet die Schule.

Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS. Dort gibt es auch eine Checkliste für den Seiteneinstieg für Bewerberinnen und Bewerber.

Auf LOIS kannst du dich auch für den Seiteneinstieg registrieren lassen und bei passenden Ausschreibungen per E-Mail benachrichtigt werden oder deine Interessensbekundung auch für Schulleitungen zugänglich machen.

Varianten und Voraussetzungen

Je nachdem, für welche Schulform und Fächer du dich bewerben möchtest und welche Qualifikationen du mitbringst, gibt es unterschiedliche Varianten des Seiteneinstiegs. Eine Übersicht über alle Arten des Seiteneinstiegs, inklusive Voraussetzungen, Dauer und Art der Qua­li­fi­zier­ung, findest du auf den Seiten des Schulministeriums unter Übersicht Seiteneinstieg.

  • Hast du einen Universitätsabschluss (sieben Semester), ausreichend passende Studienleistungen, Berufserfahrung nach dem Studium und gute Deutschkenntnisse, ist die Berufsbegleitende Ausbildung (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst nach OBAS) eine Option für dich.
  • Erfüllst du die Voraussetzungen für die Berufsbegleitende Ausbildung nicht oder möchtest als Seiteneinsteiger/-in an einer Grundschule arbeiten, kommt eine Pädagogische Einführung infrage.
  • Hast du einen Fachhochschulabschluss, kannst du eine Pädagogische Einführung machen ODER
  • wenn du einen ingenieurwissenschaftlichen Abschluss hast, der Elektrotechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbautechnik, Fertigungstechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Konstruktionstechnik, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik zugeordnet werden kann, und an einem Berufskolleg eingestellt wirst, kannst du ein duales Masterstudium absolvieren. Dies ist jedoch nicht an allen Universitäten möglich. Wo du ein solches Studium absolvieren kannst und weitere Details dazu, findest du auf den Seiten des Schulministeriums unter Dualer Master am Berufskolleg. Nach dem Master of Education nimmst du am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS teil.
  • An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung im Seiteneinstieg (Pädagogische Einführung) mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen aber eher selten Gebrauch.[2]

Wenn du vor deiner Bewerbung erstmal Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchtest, kannst du dich zunächst auf eine befristeten Vertretungsstelle (siehe VERENA) bewerben.

Verdienst

Details zum Verdienst (mit Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe) findest du auf LOIS in den Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs nach Studien- bzw. Berufsabschluss:

Beratung

Das ZfsL Essen erteilt Auskünfte zum Seiteneinstieg. Telefonisch erreichst du die Ansprechpartner/-innen unter: 0211 837-1905.

Außerdem kannst du dich an die Landesweite Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen unter der Telefonnummer 0231 9369 7770 wenden:

  • Montag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr

Weitere Ansprechpartner/-innen und Kontaktdaten findest du

Weiterführende Informationen und FAQ

Anerkennung von Abschlüssen für den Seiteneinstieg

Eine Anerkennung deines nicht lehramtsbezogenen Studienabschlusses als Erste Staatsprüfung ist nicht mehr möglich und für einen Seiteneinstieg auch nicht mehr notwendig.[3] Suchst du Informationen zu anderen Anerkennungsmöglichkeiten (nicht für den Seiteneinstieg), dann schau unter Anerkennung und Anrechnung.

Quellen


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-12