Seiteneinstieg

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Seiteneinsteiger­innen und Seiteneinsteiger sind Personen, die weder Lehramt studiert haben noch am Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat teilgenommen haben. Sie kommen häufig direkt aus dem Berufsleben in die Schule. Berufsbegleitende Qualifizierungs­maßnahmen werden in etlichen Bundesländern während der Tätigkeit als Lehrkraft angeboten. Eine Verbeamtung ist bei Seiteneinsteiger­innen und Seiteneinsteiger nicht vorgesehen.[1]

In NRW werden auch in den nächsten Jahren in bestimmten Schulformen und für bestimmte Unterrichtsfächer Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die nicht die klassische Lehrer­ausbildung absolviert haben.

Aktuell gibt es Aus­schreibungen für den Seiteneinstieg in den Fächern Deutsch, Mathematik, Spanisch, Biologie, Geschichte, Sport und an Berufskollegs zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen MINT, Maschinenbautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Sozialpädagogik.

Bewerberinnen und Bewerber, die hinreichende Qualifikationen in den für Schulen interessanten Fächern mitbringen, können sich über das Portal LOIS  unter den dort genannten Voraussetzungen auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle bewerben.

  • Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss an einer Universität, Kunst-, Musik- oder Sporthochschule verfügen und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (oder Kinder­erziehungszeit) nach Abschluss ihres Studiums vorweisen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nach Einstellung in den Schuldienst an einer berufs­begleitenden Ausbildung teilzunehmen und nach einer Staatsprüfung eine volle Lehramtsbefähigung zu erwerben.
  • Seiten­einsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufs­begleitenden Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich auch für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben.
  • Personen, die sich für den Seiteneinstieg interessieren und vor Eintritt in eine auf Dauer angelegte Lehrertätigkeit erste Erfahrungen im Schuldienst sammeln möchten, wird zunächst die Übernahme einer befristeten Vertretungsstelle (siehe VERENA) empfohlen.[2]

Bewerberinnen und Bewerber die sich nicht sicher sind, können eine geführte Tour  machen. Ebenso gibt es eine geführte Tour  für Personen die bereits an der Schule den Seiteneinstieg geschafft haben und unsicher sind ob dieser Beruf das Richtige ist. Alle Touren findest du hier .

Hotline

Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Essen erteilt Auskünfte hierzu. Telefonisch erreichst du Ansprechpartner unter: 0211 837-1905.

Anerkennung von Studienabschlüssen

Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufs­begleitenden Ausbildung von Seiten­einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als Erste Staatsprüfung nicht mehr notwendig!


Siehe auch

Quellen


Dieser Artikel ist gültig bis 2018-05-07