Sekundarschule (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Media:APO-Sek-I.pdf‎ |Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I]]
*<blank text="Verordnung über die  Abschlussprüfung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/HS-RS-GE-GY-SekI/APO_SI.pdf</blank> ( letzter Stand: 21. März 2017)


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Version vom 10. Dezember 2018, 14:59 Uhr

Am 20. Oktober 2011 wurde das 6. Schulrechtsänderungsgesetz  beschlossen und mit ihm die Einführung der Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarstufe I. Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und sie ist mindestens dreizügig. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet die Lernenden sowohl auf die berufliche Ausbildung, als auch auf die Hochschulreife vor.

Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.

In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.

Siehe auch

Schulministerium 

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