Sekundarschule (Schulform)

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Am 20. Oktober 2011 wurde das 6. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und mit ihm die Einführung der Sekundarschuleals neue Schulform der Sekundarstufe I. Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn, und sie ist mindestens dreizügig. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.

Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.

Siehe auch

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