Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung ( | {{Teaser|Text=Studiengebühren im eigentlichen Sinne gibt es an der UDE seit dem Wintersemester 2011/12 nicht mehr. Studierende müssen aber weiterhin jedes Semester den Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fach­hoch­schule oder Uni­versität).}} | ||
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Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml Website des Einschreibungswesens] nachlesen. | |||
==Online Rückmeldung== | ==Online Rückmeldung== | ||
Informationen zur Online [[Rückmeldung]] können auf der [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml Informationsseite] des Studierendensektretariats zur Rückmeldung eingesehen werden. | |||
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Befindet ihr euch vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der [https://www.asta-due.de/beratung/haertefallausschuss-uebernahme-des-mobilitaetsbeitrags/ AStA Webseite]. | |||
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Version vom 5. Februar 2020, 14:43 Uhr
Zusammensetzung
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der Website des Einschreibungswesens nachlesen.
Online Rückmeldung
Informationen zur Online Rückmeldung können auf der Informationsseite des Studierendensektretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.
Übernahme des Mobilitätsbeitrags
Befindet ihr euch vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der AStA Webseite.
FAQ
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-05