Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fach­hoch­schule oder Uni­versität).}}
{{Teaser|Text=Studiengebühren im eigentlichen Sinne gibt es an der Universität Duisburg-Essen seit dem Wintersemester 2011/12 nicht mehr. Studierende müssen aber weiterhin jedes Semester den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Fach­hoch­schule oder Uni­versität.}}


==Zusammensetzung==
==Zusammensetzung==
* Wintersemester 2019/20: 313,18 Euro<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml</ref> Gesamtbetrag
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml Website des Einschreibungswesens] nachlesen.
:Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 203,88 Euro (davon 149,28 Euro für das VRR-[[Semesterticket]] und 54,60 Euro für das NRW-Ticket)<ref> https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/sonstige_ordnungen.php  /siehe aktuellste Ordnung </ref>
:Sozialbeitrag für das [[Studierendenwerk]]: 95,00 Euro
:Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss ab dem Wintersemester 19/20: 14,30 Euro<ref>https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2019/vbl_2019_38.pdf </ref>


==Online Rückmeldung==
==Online Rückmeldung==
* Informationen zur Online [[Rückmeldung]] können auf der <blank text="Informationsseite des Studierendensektretariats zur Rückmeldung">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml</blank> eingesehen werden.
Informationen zur Online [[Rückmeldung]] können auf der [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml Informationsseite] des Studierendensektretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.


==Übernahme des Mobilitätsbeitrags (Härtefallausschuss)==
==Übernahme des Mobilitätsbeitrags==
Befindet ihr euch vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der <blank text="AStA Webseite">https://www.asta-due.de/beratung/haertefallausschuss-uebernahme-des-mobilitaetsbeitrags/</blank>.<ref>https://www.asta-due.de/beratung/haertefallausschuss-uebernahme-des-mobilitaetsbeitrags/</ref>
Befindest du dich vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der [https://www.asta-due.de/beratung/haertefallausschuss-uebernahme-des-mobilitaetsbeitrags/ AStA Webseite].


== [https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php FAQ] ==
== FAQ ==
Auf der [https://www.uni-due.de/faq-studium/semesterbeitrag.php UDE-Website] findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag.


==Referenzen==
<references />


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Version vom 8. Februar 2021, 11:38 Uhr


Studiengebühren im eigentlichen Sinne gibt es an der Universität Duisburg-Essen seit dem Wintersemester 2011/12 nicht mehr. Studierende müssen aber weiterhin jedes Semester den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Fach­hoch­schule oder Uni­versität.

Zusammensetzung

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Mobilitätsbeitrag, dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und dem Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die genaue Zusammensetzung kannst du auf der Website des Einschreibungswesens nachlesen.

Online Rückmeldung

Informationen zur Online Rückmeldung können auf der Informationsseite des Studierendensektretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.

Übernahme des Mobilitätsbeitrags

Befindest du dich vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Über den Antrag entscheidet ein Härtefallausschuss. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der AStA Webseite.

FAQ

Auf der UDE-Website findest du ein FAQ zum Semesterbeitrag.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-08-05