Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(änderungsordnung hinzugefügt)
Zeile 7: Zeile 7:
:Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 203,88 € (davon 149,28 € für das VRR-[[Semesterticket]] und 54,60 € für das NRW-Ticket)<ref> https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/sonstige_ordnungen.php  /siehe aktuellste Ordnung </ref>
:Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 203,88 € (davon 149,28 € für das VRR-[[Semesterticket]] und 54,60 € für das NRW-Ticket)<ref> https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/sonstige_ordnungen.php  /siehe aktuellste Ordnung </ref>
:Sozialbeitrag für das [[Studierendenwerk]]: 95,00€
:Sozialbeitrag für das [[Studierendenwerk]]: 95,00€
:Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 13,00€
:Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss ab dem Wintersemester 19/20: 14,30€<ref>https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2019/vbl_2019_38.pdf </ref>


==Online Rückmeldung==
==Online Rückmeldung==
Zeile 34: Zeile 34:


==Referenzen==
==Referenzen==
<references />
<references />
<references />
{{Gültigkeit|DATUM=2019-12-01}}
{{Gültigkeit|DATUM=2019-12-01}}

Version vom 29. Mai 2019, 09:35 Uhr


Der Semesterbeitrag oder Sozial- und Studierenden­schaftsbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fach­hoch­schule oder Uni­versität).

Zusammensetzung

  • SoSe 2019: 311,88€[1] Gesamtbetrag
Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 203,88 € (davon 149,28 € für das VRR-Semesterticket und 54,60 € für das NRW-Ticket)[2]
Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: 95,00€
Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss ab dem Wintersemester 19/20: 14,30€[3]

Online Rückmeldung

Beitragsberatung

Ansprechpartner für die Beratung zum Thema Studienbeiträge/​Semesterbeitrag sind:

Übernahme des Mobilitätsbeitrags (Härtefallausschuss)

Befindet ihr euch vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag (203,88 Euro, Stand SoSe 2019) durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der AStA Webseite .[4]




FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog  vom Einschreibungswesen und ABZ.

Siehe auch

Referenzen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-01