Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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** samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
** samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
**Außerdem kann montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum mitgenommen werden.
**Außerdem kann montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum mitgenommen werden.
** Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d.h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums mitzunehmen
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Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.
Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.

Version vom 11. November 2009, 10:53 Uhr

Damit Studenten mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.


Allgemein & VRR

Der Studierendenausweis ist in der Regel gleichzeitig das Semester-Ticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck "Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln". Die Fahrtberechtigung ist für das gesamt VRR-Tarifgebiet gültig. Das Semester-Ticket hat eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren und ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studenten automatisch im Semesterbeitrag, den man an die Uni zahlt, enthalten.


  • Folgender Personenkreis ist von der Nutzung des Semester-Tickets ausgeschlossen:
    • Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
    • Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
    • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.


  • Nachfolgende Fahrtberechtigte können einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Semester-Tickets stellen:
    • Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
    • Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
    • Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
    • alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst,
    • Studierende, die nachweislich im Rahmen der Diplomarbeit oder eines Praxissemesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semester-Tickets aufhalten.


  • Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im VRR-Verbundraum mitnehmen:
    • montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss,
    • samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
    • Außerdem kann montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum mitgenommen werden.
    • Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d.h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums mitzunehmen


Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.


NRW-Ticket

Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. Damit können sie alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen.

NRW Semesterticket und Rahmenbedingungen:

  • Studentenausweis als Fahrschein innerhalb des VRR
  • Studentenausweis + NRW-Ticket als Fahrschein für den Rest in NRW
  • Keine Laminierung des NRW-Tickets
  • Wasserzeichen/Scanzeichen unbeschädigt und gut sichtbar belassen
  • Gültigkeit des NRW-Tickets 6 Monate
  • Mitnahme (s.o.) nur im VRR möglich
  • Ausdruck des NRW-Tickets unter https://qs.uni-due.de  möglich.


Versammlung aller Studierenden zum Thema 'NRW-Semesterticket'

In der Zeit vom 09.06 bis 13.06.08 fanden an unserer Universität Urabstimmungen zum ERHALT des Semestertickets, sowie dessen Erweiterung zum NRW-Ticket(!) und Wahlen der regulären Gremien statt. Am 23.01.2008 hat das Studierendenparlament die Urwahl beschlossen, dieser Beschluss wurde umgesetzt.

Bei der Urabstimmung befürwortete die Mehrheit das NRW-Semesterticket. Dieses wird nun zum Wintersemester 08/09 eingeführt und ermöglicht dann NRW weit zu fahren.

Die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads wird weiterhin im Gebiet des VRR erhalten bleiben, genauso wie die Möglichkeit eine weitere Person Nachts, am Wochenende und an Sonn- und Feiertagen mitzunehmen. Diese Regelung wurde jedoch nicht auf die Strecken außerhalb des VRR erweitert!

Das Zusatzticket wird pro Semester kosten:

  • WS 2008/09 -- 35,30€
  • SS 2009 -- 37,10€
  • WS 2009/10 -- 37,10€


Weitere Informationen:


Wahlergebnisse

Hier sind die Wahlergebnisse einzusehen.