Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket kannst du in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
==Allgemeines==
Um das Semesterticket nutzen zu können, hast du zwei Möglichkeiten: Mobil über die [[myUDE]]-App oder als PDF-Ausdruck über [[HISinOne]]. Auf der Webseite des Bereichs [[Einschreibungswesen]] findest du eine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml ausführliche Anleitung], wie du dein Semesterticket in der App oder in HISinOne herunterladen kannst. Das Ticket ist immer nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du ordnungsgemäß für das neue Semester zurückgemeldet sein musst, um es zu erhalten, d. h. du musst den [[Semesterbeitrag]] vollständig überwiesen haben. Das Ticket steht normalerweise 14 Tage vor Semesterbeginn zur Verfügung. Solltest du Probleme beim Herunterladen des Tickets haben, schreib eine E-Mail an [mailto:semesterticket@uni-due.de semesterticket@uni-due.de]. [[Studierendenausweis|Studierendenausweise]], die vor dem Wintersemester 2016/17 ausgestellt wurden, gelten NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.


Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und für alle Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.


{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, der aber nur auf Wunsch der Kontrolleur*innen vorgezeigt werden muss.
{{Hinweis|Text=Das [[Einschreibungswesen]] ruft alle Studierenden deren Studierendenausweis im Zeitraum von 2014 - 2016 erstellt wurde auf, das Semesterticket mit der [[myUDE]] App herunterzuladen oder als PDF-Dokument auszudrucken. Durch eine fehlerhafte Programmierung wird die Fahrtberechtigung bei den Chipkarten ab dem 1. Oktober 2018 ungültig und die Ausweise werden dann auch nicht mehr bei der Kontrolle in Bussen und Bahnen funktionieren.}}
{{Hinweis|Text= Den Vertrag zwischen dem VRR und der Studierendenschaft, in dem die unten beschriebenen Umstände festgelegt wurden, kannst du <blank text="hier">http://www.asta-due.de/wp-content/uploads/2015/01/VRR-Vertragsangebot-zum-Wintersemester-2015.pdf</blank> einsehen.}}
 
==Allgemeines==
Seit dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 ist das Semesterticket nicht mehr auf den neu ausgestellten [[Studierendenausweis|Studierendenausweisen]] integriert.<ref>http://www.asta-due.de/2016/11/aktuelles-zum-semesterticket-auf-dem-studierendenausweis/ [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>Alternativ bietet die [[UDE|Uni]] das VRR- und NRW-Ticket in der [[MyUDE]]-App und als ausdruckbares PDF-Dokument an. Das Ticket in der App und auch das ausgedruckte PDF - Dokument sind jeweils nur für ein Semester gültig. Denkt also daran, das Ticket bis zum 31.03 für das Sommersemester und bis zum 30.09. für das Wintersemester neu herunterzuladen. Dieses kann von <blank text="dieser Webseite">https://vrr.tickeos.de/index.php/tickets/ticket</blank> heruntergeladen werden. Dein Ticket kannst du neuerdings auch bei [[HISinOne]] ausdrucken, wenn du in dem Portal auf Studienservice klickst und dann unter Bescheinigungen schaust.
[[Studierendenausweis|Studierendenausweise]], die vor dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 ausgestellt wurden, gelten seit dem 1. Oktober 2018 NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.
 
Das Semesterticket ist nicht übertragbar.<ref>https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ [zuletzt besucht am 12.08.2019]</ref>Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im [[Semesterbeitrag]] enthalten, der an die [[UDE|Uni]] gezahlt wird.


==Semesterticket im VRR==
==Semesterticket im VRR==
''Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Homepage des VRR<ref>http://www.vrr.de/de/service/semester/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref> und des [[AStA]]<ref>http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>''
''Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Webseite des VRR<ref>https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref> und des [[AStA]]<ref>http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 20211]</ref>''
 
Den Geltungsbereich des Semestertickets in den Regionen Süd und Nord des VRR-Gebiets findet ihr in detaillierter Darstellung in [[media:Geltungsbereich Semesterticket jan 2018.pdf|dieser pdf-Datei]].<ref>http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/verbundraum_jan_2018.pdf [zuletzt besucht am 13.03.2019]; Der VRR-Verbundraum (Anlage 2) (gefunden unter: http://www.vrr.de/de/service/downloads/tarifinformationen/index.html)</ref>
 
Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann
*es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse nutzen.
*ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
*zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:<ref name="vrr-FAQ"><blank>https://vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/</blank></ref>
**Montags bis Freitags ab 19:00 Uhr bis zum Betriebsschluss des Folgetages (03:00 Uhr)
**An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig
*Das VRR-Semesterticket ist durch ein 3,50€ teures Zusatzticket erweiterbar (ausgenommen ist die 1. Klasse-Nutzung)<ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>. Was es mit den Zusatztickets auf sich hat könnt ihr <blank text="hier">http://www.vrr.de/de/tickets/abundzu/zusatzticket/index.html</blank><ref>http://www.vrr.de/de/tickets/abundzu/zusatzticket/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref> nachlesen.


Rahmenbedingungen des VRR-Semestertickets:


*Es gilt für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse.
*Du kannst ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
*Du darfst zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:
**Montags bis freitags ab 19:00 Uhr
**An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig im gesamten Verbundraum
*Das VRR-Semesterticket ist durch ein [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/zusatzticket/ Zusatzticket] erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.


[[Datei:Streckennetz nrw2.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz<ref>https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/liniennetzplaene.html#lightbox/7/ [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>]] [[Bild:Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet.png|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet<ref>https://busse-und-bahnen.nrw.de/index.php?id=368/&type=275 [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>]]
Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ Webseite des VRR].


[[Datei:Streckennetz nrw2.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz<ref>https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/liniennetzplaene.html#lightbox/7/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>]] [[Bild:Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet.png|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet<ref>https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_GueltigkeitAusserh_2019_01-15.pdf [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>]]


==NRW-Ticket==
==NRW-Ticket==


''Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen aus den Tarifbestimmungen zum Semesterticket<ref>https://www.ots-nrw.de/uploads/files/Tarifbestimmungen_NRW_Tarif_2016_Anlage_6_SemesterTicket_NRW.pdf [zuletzt besucht am 15.01.2018], gefunden unter https://www.ots-nrw.de/index.php/product/28/show/0/0/0/0/buy [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>''
''Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen von der Webseite des Infoportals mobil.nrw<ref>https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/ticketinfos-im-detail.html#c1024 [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>''


Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der [[Universität Duisburg-Essen|UDE]] das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW.
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung
eines Zuschlages ausgeschlossen!<ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>


Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
* Das NRW-Semesterticket gilt für beliebig viele Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW.
* [[Studierendenausweis|Studierendenausweise]] mit dem Aufdruck „SemesterTicket" oder "Freie Fahrt mit VRR- Verkehrsmitteln"  gelten seit dem 1. Oktober 2018 NICHT MEHR mehr als Fahrausweis im VRR/ NRW Nahverkehr. Das mobile Ticket in der App sowie der Ausdruck ist nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.
*Das NRW-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.
* Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW
*Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Semesterticket) geschlossen werden.
*Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Ticket) geschlossen werden.
*Hinweis: Die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Person ist außerhalb des VRR nicht gestattet!
*Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket kannst du [https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/06_NRW_Tarifbestimmungen/2019-08-01_Tarifbestimmungen_NRW-Tarif.pdf in dieser Übersicht] nachlesen (ab Seite 30).


'''Das heißt:'''
==Vorkursticket==
*Ohne das VRR-Ticket, kann es kein NRW-Ticket geben.
Wenn du als Erstsemester Vorkurse vor Beginn deines Studiums besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Informationen dazu findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ Webseite des VRR] unter dem Punkt "Ticketvarianten".  
*Durch das NRW-Ticket könnt ihr auch außerhalb des VRR-Gebiets die Öffis nutzen.
*Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket gibt es [[media:Tarifbestimmungen NRW Tarif.pdf|hier]] als pdf-Datei zum Download.


==Nutzungsberechtigung==
==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen [[Semesterbeitrag]] gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>:
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>:
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
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==Befreiung==
==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>:
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du beim [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml Einschreibungswesen] einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein [[Semester]] im Ausland aufhalten,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].


==Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen==
==Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen==
Studierende, die sich im laufenden [[Semester]] [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Die genauen Konditionen dafür findest du <blank text="hier">http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung/</blank>. Ansprechpartner dafür ist das Sekretariat des [[AStA]]: [mailto:sekretariat@asta-due.de sekretariat@asta-due.de]. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen.<ref> http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung/ [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>
Studierende, die sich im laufenden Semester [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen. Die genauen Konditionen dafür findest du auf der [http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung Seite des AStA], ebenso wie den Antrag auf Rückerstattung.
Die Anträge zur Rückerstattung als PDF findest du <blank text="hier">http://www.asta-due.de/downloads/antraege-zur-ticketrueckerstattung/</blank>
 
==Vorkursticket==
Wenn du als Erstsemester Vorkurse besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundsraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kostet 60 Euro und kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Du kannst das Ticket nur dann erwerben,wenn die Studierendenvertretung und der VRR einen Semesterticketvertrag haben, was bei der [[UDE]] der Fall ist. <ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html </ref>
 
==Siehe auch==
* Grundlegende Infos zum Semesterticket im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK>
* Informationen des <Blank Text="VRR">https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/</BLANK> zum Semesterticket
 


==Quellen==
==Quellen==
<references />
<references />


<!-- :::NOCH NICHT VERIFIZIERT ANRUF BEIM ASTA 1.4.2014:::
==Anteilige Kostenrückerstattung bei Exmatrikulation==
Studierende, die sich im laufenden [[Semester]] [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an [mailto:asta.buchhaltung@uni-due.de asta.buchhaltung@uni-due.de] folgende Dokumente und Informationen zu schicken:
* Exmatrikulationsbescheinigung
* an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
* die aktuelle Adresse
* die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll
-->


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Service für Studierende]]
[[Kategorie:Service für Studierende]]
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{{Gültigkeit|DATUM=2022-09-12| Kommentar=}}
 
<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html -->

Version vom 5. Mai 2022, 12:13 Uhr

Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket kannst du in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.

Allgemeines

Um das Semesterticket nutzen zu können, hast du zwei Möglichkeiten: Mobil über die myUDE-App oder als PDF-Ausdruck über HISinOne. Auf der Webseite des Bereichs Einschreibungswesen findest du eine ausführliche Anleitung, wie du dein Semesterticket in der App oder in HISinOne herunterladen kannst. Das Ticket ist immer nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du ordnungsgemäß für das neue Semester zurückgemeldet sein musst, um es zu erhalten, d. h. du musst den Semesterbeitrag vollständig überwiesen haben. Das Ticket steht normalerweise 14 Tage vor Semesterbeginn zur Verfügung. Solltest du Probleme beim Herunterladen des Tickets haben, schreib eine E-Mail an semesterticket@uni-due.de. Studierendenausweise, die vor dem Wintersemester 2016/17 ausgestellt wurden, gelten NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.

Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und für alle Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.

Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, der aber nur auf Wunsch der Kontrolleur*innen vorgezeigt werden muss.

Semesterticket im VRR

Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Webseite des VRR[1] und des AStA[2]

Rahmenbedingungen des VRR-Semestertickets:

  • Es gilt für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse.
  • Du kannst ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
  • Du darfst zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:
    • Montags bis freitags ab 19:00 Uhr
    • An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig im gesamten Verbundraum
  • Das VRR-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.

Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der Webseite des VRR.

NRW-Streckennetz[3]
Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet[4]

NRW-Ticket

Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen von der Webseite des Infoportals mobil.nrw[5]

Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:

  • Das NRW-Semesterticket gilt für beliebig viele Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW.
  • Das NRW-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.
  • Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Semesterticket) geschlossen werden.
  • Hinweis: Die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Person ist außerhalb des VRR nicht gestattet!
  • Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket kannst du in dieser Übersicht nachlesen (ab Seite 30).

Vorkursticket

Wenn du als Erstsemester Vorkurse vor Beginn deines Studiums besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Informationen dazu findest du auf der Webseite des VRR unter dem Punkt "Ticketvarianten".

Nutzungsberechtigung

Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen[6]:

  • Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
  • Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.

Befreiung

Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du beim Einschreibungswesen einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:

  • Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
  • Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
  • Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
  • alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.

Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen

Studierende, die sich im laufenden Semester exmatrikulieren, können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen. Die genauen Konditionen dafür findest du auf der Seite des AStA, ebenso wie den Antrag auf Rückerstattung.

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-09-12