Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket kannst du in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
==Allgemeines==
Um das Semesterticket nutzen zu können, hast du zwei Möglichkeiten: Mobil über die [[myUDE]]-App oder als PDF-Ausdruck über [[HISinOne]]. Auf der Webseite des Bereichs [[Einschreibungswesen]] findest du eine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml ausführliche Anleitung], wie du dein Semesterticket in der App oder in HISinOne herunterladen kannst. Das Ticket ist immer nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du ordnungsgemäß für das neue Semester zurückgemeldet sein musst, um es zu erhalten, d. h. du musst den [[Semesterbeitrag]] vollständig überwiesen haben. Das Ticket steht normalerweise 14 Tage vor Semesterbeginn zur Verfügung. Solltest du Probleme beim Herunterladen des Tickets haben, schreib eine E-Mail an [mailto:semesterticket@uni-due.de semesterticket@uni-due.de]. [[Studierendenausweis|Studierendenausweise]], die vor dem Wintersemester 2016/17 ausgestellt wurden, gelten NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.


Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und für alle Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.


{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, der aber nur auf Wunsch der Kontrolleur*innen vorgezeigt werden muss.


==Allgemeines==
==Semesterticket im VRR==
Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.
''Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Webseite des VRR<ref>https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref> und des [[AStA]]<ref>http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 20211]</ref>''


Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
Rahmenbedingungen des VRR-Semestertickets:


==Semesterticket im VRR==
*Es gilt für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse.
[[Bild:Vrr_nord_süd.jpg|thumb|250px|Unterteilung in nördlichen und südlichen Teil des VRR]]
*Du kannst ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
*Du darfst zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:
**Montags bis freitags ab 19:00 Uhr
**An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig im gesamten Verbundraum
*Das VRR-Semesterticket ist durch ein [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/zusatzticket/ Zusatzticket] erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.


*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im <span style="color:#cc3333">VRR-Verbundraum Süd (Preisstufe D)</span> in der 2. Wagenklasse nutzen.
Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ Webseite des VRR].
*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR <span style="color:#2689C7">(Preisstufe E)</span> mitnehmen:
:montags bis freitags ab 19.00 Uhr,
:an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig
*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann ganztägig im gesamten VRR <span style="color:#2689C7">(Preisstufe E)</span>  ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen
*Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich, zu den genannten Zeiten sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des gesamten VRR <span style="color:#2689C7">(Preisstufe E)</span> mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt.)


Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfs&shy;verkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfs&shy;verkehr zu entrichten.
[[Datei:Streckennetz nrw2.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz<ref>https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/liniennetzplaene.html#lightbox/7/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>]] [[Bild:Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet.png|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet<ref>https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_GueltigkeitAusserh_2019_01-15.pdf [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>]]


==NRW-Ticket==


''Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen von der Webseite des Infoportals mobil.nrw<ref>https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/ticketinfos-im-detail.html#c1024 [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>''


[[Bild:Nrw-bereich.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz]] [[Bild:randgebiete.gif|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet]]
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
 


==NRW-Ticket==
* Das NRW-Semesterticket gilt für beliebig viele Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW.
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der [[Universität Duisburg-Essen|UDE]] das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW.
*Das NRW-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.
Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung
*Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Semesterticket) geschlossen werden.
eines Zuschlages ausgeschlossen!
*Hinweis: Die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Person ist außerhalb des VRR nicht gestattet!
*Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket kannst du [https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/06_NRW_Tarifbestimmungen/2019-08-01_Tarifbestimmungen_NRW-Tarif.pdf in dieser Übersicht] nachlesen (ab Seite 30).


Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
==Vorkursticket==
* [[Studierendenausweis]] als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
Wenn du als Erstsemester Vorkurse vor Beginn deines Studiums besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Informationen dazu findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ Webseite des VRR] unter dem Punkt "Ticketvarianten".
* Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW


==Nutzungsberechtigung==
==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>:
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
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==Befreiung==
==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du beim [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml Einschreibungswesen] einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].
==Siehe auch==
* Grundlegende Infos zum Semesterticket im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK>
* Informationen des <Blank Text="VRR">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zum Semesterticket
* Informationen zur Gültigkeit in NRW in den <Blank Text="Tarifbestimmungen">http://vgws.de/fileadmin/content/Downloads/Tarifbestimmungen/Anlage-21.pdf</BLANK>


==Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen==
Studierende, die sich im laufenden Semester [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen. Die genauen Konditionen dafür findest du auf der [http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung Seite des AStA], ebenso wie den Antrag auf Rückerstattung.


<!-- :::NOCH NICHT VERIFIZIERT ANRUF BEIM ASTA 1.4.2014:::
==Quellen==
<references />


==Anteilige Kostenrückerstattung bei Exmatrikulation==
Studierende, die sich im laufenden Semester [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an [mailto:asta.buchhaltung@uni-due.de asta.buchhaltung@uni-due.de] folgende Dokumente und Informationen zu schicken:
* Exmatrikulationsbescheinigung
* an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
* die aktuelle Adresse
* die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll
-->


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Service für Studierende]]
[[Kategorie:Service für Studierende]]
{{Gültigkeit|Datum=2016-06-31}}
{{Gültigkeit|DATUM=2023-02-12| Kommentar=}}
 
<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html -->

Version vom 12. September 2022, 13:41 Uhr

Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket kannst du in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.

Allgemeines

Um das Semesterticket nutzen zu können, hast du zwei Möglichkeiten: Mobil über die myUDE-App oder als PDF-Ausdruck über HISinOne. Auf der Webseite des Bereichs Einschreibungswesen findest du eine ausführliche Anleitung, wie du dein Semesterticket in der App oder in HISinOne herunterladen kannst. Das Ticket ist immer nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du ordnungsgemäß für das neue Semester zurückgemeldet sein musst, um es zu erhalten, d. h. du musst den Semesterbeitrag vollständig überwiesen haben. Das Ticket steht normalerweise 14 Tage vor Semesterbeginn zur Verfügung. Solltest du Probleme beim Herunterladen des Tickets haben, schreib eine E-Mail an semesterticket@uni-due.de. Studierendenausweise, die vor dem Wintersemester 2016/17 ausgestellt wurden, gelten NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.

Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und für alle Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.

Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, der aber nur auf Wunsch der Kontrolleur*innen vorgezeigt werden muss.

Semesterticket im VRR

Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Webseite des VRR[1] und des AStA[2]

Rahmenbedingungen des VRR-Semestertickets:

  • Es gilt für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse.
  • Du kannst ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
  • Du darfst zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:
    • Montags bis freitags ab 19:00 Uhr
    • An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig im gesamten Verbundraum
  • Das VRR-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.

Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der Webseite des VRR.

NRW-Streckennetz[3]
Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet[4]

NRW-Ticket

Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen von der Webseite des Infoportals mobil.nrw[5]

Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:

  • Das NRW-Semesterticket gilt für beliebig viele Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW.
  • Das NRW-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.
  • Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Semesterticket) geschlossen werden.
  • Hinweis: Die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Person ist außerhalb des VRR nicht gestattet!
  • Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket kannst du in dieser Übersicht nachlesen (ab Seite 30).

Vorkursticket

Wenn du als Erstsemester Vorkurse vor Beginn deines Studiums besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Informationen dazu findest du auf der Webseite des VRR unter dem Punkt "Ticketvarianten".

Nutzungsberechtigung

Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen[6]:

  • Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
  • Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.

Befreiung

Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du beim Einschreibungswesen einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:

  • Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
  • Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
  • Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
  • alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.

Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen

Studierende, die sich im laufenden Semester exmatrikulieren, können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen. Die genauen Konditionen dafür findest du auf der Seite des AStA, ebenso wie den Antrag auf Rückerstattung.

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-02-12