Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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Damit Studenten mobil unterwegs sein können, gibt es das [[Semesterticket]]. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.
{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket kannst du in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
==Allgemeines==
Um das Semesterticket nutzen zu können, hast du zwei Möglichkeiten: Mobil über die [[myUDE]]-App oder als PDF-Ausdruck über [[HISinOne]]. Auf der Webseite des Bereichs [[Einschreibungswesen]] findest du eine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml ausführliche Anleitung], wie du dein Semesterticket in der App oder in HISinOne herunterladen kannst. Das Ticket ist immer nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du ordnungsgemäß für das neue Semester zurückgemeldet sein musst, um es zu erhalten, d. h. du musst den [[Semesterbeitrag]] vollständig überwiesen haben. Das Ticket steht normalerweise 14 Tage vor Semesterbeginn zur Verfügung. Solltest du Probleme beim Herunterladen des Tickets haben, schreib eine E-Mail an [mailto:semesterticket@uni-due.de semesterticket@uni-due.de]. [[Studierendenausweis|Studierendenausweise]], die vor dem Wintersemester 2016/17 ausgestellt wurden, gelten NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.


Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und für alle Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.


==Allgemein & VRR==
Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, der aber nur auf Wunsch der Kontrolleur*innen vorgezeigt werden muss.
Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semester-Ticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck "Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln". Die Fahrtberechtigung ist für das gesamt VRR-Tarifgebiet gültig.
Das Semester-Ticket hat eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren und ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studenten automatisch im Semesterbeitrag, den man an die Uni zahlt, enthalten.


<br>
==Semesterticket im VRR==
*'''Folgender Personenkreis ist von der Nutzung des Semester-Tickets ausgeschlossen:'''
''Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Webseite des VRR<ref>https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref> und des [[AStA]]<ref>http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 20211]</ref>''
** Studierende, die als Gasthörer/innen eingeschrieben sind,
** Studierende, die als Zweithörer/innen eingeschrieben sind,
** Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
<br>
*'''Nachfolgende Fahrtberechtigte können einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Semester-Tickets stellen:'''
** Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
** Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
** Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
** alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst,
** Studierende, die nachweislich im Rahmen der Diplomarbeit oder eines Praxissemesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semester-Tickets aufhalten.
<br>
*'''Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im VRR-Verbundraum mitnehmen:'''
** montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss,
** samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
**Außerdem kann montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum mitgenommen werden.
<br>
Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.


<br>
Rahmenbedingungen des VRR-Semestertickets:


==NRW-Ticket==
*Es gilt für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse.
*Du kannst ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
*Du darfst zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:
**Montags bis freitags ab 19:00 Uhr
**An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig im gesamten Verbundraum
*Das VRR-Semesterticket ist durch ein [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/zusatzticket/ Zusatzticket] erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.


Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. Damit können sie alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen.
Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ Webseite des VRR].


NRW Semesterticket und Rahmenbedingungen:
[[Datei:Streckennetz nrw2.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz<ref>https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/liniennetzplaene.html#lightbox/7/ [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>]] [[Bild:Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet.png|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet<ref>https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_GueltigkeitAusserh_2019_01-15.pdf [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>]]
* Studentenausweis als Fahrschein innerhalb des VRR
* Studentenausweis + NRW-Ticket als Fahrschein für den Rest in NRW
* Keine Laminierung des NRW-Tickets
* Wasserzeichen/Scanzeichen unbeschädigt und gut sichtbar belassen
* Gültigkeit des NRW-Tickets 6 Monate
* Mitnahme (s.o.) nur im VRR möglich
* Ausdruck des NRW-Tickets unter <blank>https://qs.uni-due.de</blank> möglich.


<br>
==NRW-Ticket==
 
==Versammlung aller Studierenden zum Thema '[[NRW-Semesterticket]]' ==
 
In der Zeit vom '''09.06''' bis '''13.06.08''' fanden an unserer Universität
Urabstimmungen zum '''ERHALT''' des Semestertickets, sowie dessen Erweiterung zum NRW-Ticket(!) und Wahlen der regulären Gremien
statt. Am 23.01.2008 hat das Studierendenparlament die Urwahl
beschlossen, dieser Beschluss wurde umgesetzt.
 
Bei der Urabstimmung befürwortete die Mehrheit das NRW-Semesterticket. Dieses wird nun zum Wintersemester 08/09
eingeführt und ermöglicht dann NRW weit zu fahren.


Die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads wird weiterhin im Gebiet des VRR erhalten bleiben, genauso wie
''Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen von der Webseite des Infoportals mobil.nrw<ref>https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/ticketinfos-im-detail.html#c1024 [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>''
die Möglichkeit eine weitere Person Nachts, am Wochenende und an Sonn- und Feiertagen mitzunehmen. Diese Regelung wurde jedoch '''nicht auf die Strecken außerhalb des VRR''' erweitert!


Das Zusatzticket wird pro Semester  kosten:
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:


*WS 2008/09 -- 35,30€
* Das NRW-Semesterticket gilt für beliebig viele Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW.
*Das NRW-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.
*Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Semesterticket) geschlossen werden.
*Hinweis: Die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Person ist außerhalb des VRR nicht gestattet!
*Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket kannst du [https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/06_NRW_Tarifbestimmungen/2019-08-01_Tarifbestimmungen_NRW-Tarif.pdf in dieser Übersicht] nachlesen (ab Seite 30).


*SS    2009 -- 37,10€
==Vorkursticket==
Wenn du als Erstsemester Vorkurse vor Beginn deines Studiums besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Informationen dazu findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ Webseite des VRR] unter dem Punkt "Ticketvarianten".


*WS 2009/10 -- 37,10€
==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 13. Oktober 2021]</ref>:
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.


==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du beim [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml Einschreibungswesen] einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.


==Weitere Informationen:==
==Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen==
* http://www.studenten-nrw-ticket.de/duisburgessen.html
Studierende, die sich im laufenden Semester [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen. Die genauen Konditionen dafür findest du auf der [http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung Seite des AStA], ebenso wie den Antrag auf Rückerstattung.


<br>
==Quellen==
<references />


==Wahlergebnisse==
Hier sind die [[Wahlergebnisse]] einzusehen.


[[Kategorie:Mitbestimmung]]
{{Fluid}}
[[Kategorie:Service für Studierende]]
{{Gültigkeit|DATUM=2023-02-12| Kommentar=}}

Version vom 12. September 2022, 13:41 Uhr

Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket kannst du in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.

Allgemeines

Um das Semesterticket nutzen zu können, hast du zwei Möglichkeiten: Mobil über die myUDE-App oder als PDF-Ausdruck über HISinOne. Auf der Webseite des Bereichs Einschreibungswesen findest du eine ausführliche Anleitung, wie du dein Semesterticket in der App oder in HISinOne herunterladen kannst. Das Ticket ist immer nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du ordnungsgemäß für das neue Semester zurückgemeldet sein musst, um es zu erhalten, d. h. du musst den Semesterbeitrag vollständig überwiesen haben. Das Ticket steht normalerweise 14 Tage vor Semesterbeginn zur Verfügung. Solltest du Probleme beim Herunterladen des Tickets haben, schreib eine E-Mail an semesterticket@uni-due.de. Studierendenausweise, die vor dem Wintersemester 2016/17 ausgestellt wurden, gelten NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.

Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und für alle Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.

Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, der aber nur auf Wunsch der Kontrolleur*innen vorgezeigt werden muss.

Semesterticket im VRR

Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Webseite des VRR[1] und des AStA[2]

Rahmenbedingungen des VRR-Semestertickets:

  • Es gilt für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse.
  • Du kannst ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
  • Du darfst zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:
    • Montags bis freitags ab 19:00 Uhr
    • An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig im gesamten Verbundraum
  • Das VRR-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.

Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der Webseite des VRR.

NRW-Streckennetz[3]
Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet[4]

NRW-Ticket

Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen von der Webseite des Infoportals mobil.nrw[5]

Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:

  • Das NRW-Semesterticket gilt für beliebig viele Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW.
  • Das NRW-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.
  • Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Semesterticket) geschlossen werden.
  • Hinweis: Die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Person ist außerhalb des VRR nicht gestattet!
  • Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket kannst du in dieser Übersicht nachlesen (ab Seite 30).

Vorkursticket

Wenn du als Erstsemester Vorkurse vor Beginn deines Studiums besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Informationen dazu findest du auf der Webseite des VRR unter dem Punkt "Ticketvarianten".

Nutzungsberechtigung

Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen[6]:

  • Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
  • Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.

Befreiung

Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du beim Einschreibungswesen einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:

  • Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
  • Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
  • Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
  • alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.

Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen

Studierende, die sich im laufenden Semester exmatrikulieren, können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen. Die genauen Konditionen dafür findest du auf der Seite des AStA, ebenso wie den Antrag auf Rückerstattung.

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-02-12