Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Nrw-bereich.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz]] [[Bild:randgebiete.gif|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet]]
 
Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das [[Semesterticket]]. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.
 
 
==Allgemein & VRR==
 
[[Bild:Vrr_nord_süd.jpg|thumb|250px|Unterteilung in nördlichen und südlichen Teil des VRR]]
 
Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semester-Ticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck "Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln". Die Fahrtberechtigung ist für das gesamt VRR-Tarifgebiet gültig.
Das Semester-Ticket hat eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren und ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
 
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*'''Folgender Personenkreis ist von der Nutzung des Semester-Tickets ausgeschlossen:'''
** Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
** Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
** Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
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*'''Nachfolgende Fahrtberechtigte können einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Semester-Tickets stellen:'''
** Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
** Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
** Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
** alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst,
** Studierende, die nachweislich im Rahmen der Diplomarbeit oder eines Praxissemesters außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Semester-Tickets aufhalten.
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*'''Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im <span style="color:#cc3333"> VRR-Verbundraum Süd </span> mitnehmen:'''
** montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss,
** samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
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*'''Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten ein Fahrrad unentgeltlich im <span style="color:#cc3333"> VRR-Verbundraum Süd </span> mitnehmen:'''
**Montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum mitgenommen werden.
** Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d.h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums mitzunehmen
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Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.
 
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==NRW-Ticket==
 
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. Damit können sie alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen.
 
NRW Semesterticket und Rahmenbedingungen:
* Studentenausweis als Fahrschein in NRW
* Mitnahme (s.o.) nur im '''südlichen VRR''' möglich
* Ausdruck des NRW-Tickets ist mit dem neuen Studierendenausweis der Uni Due nicht mehr nötig.
 
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==Versammlung aller Studierenden zum Thema NRW-Semesterticket ==
 
In der Zeit vom 09.06.2008 bis 13.06.2008 fanden an unserer Universität
Urabstimmungen zum Erhalt des Semestertickets, sowie dessen Erweiterung zum NRW-Ticket statt.
 
Bei der Urabstimmung befürwortete die Mehrheit das NRW-Semesterticket. Dieses wurde zum Wintersemester 08/09
eingeführt und ermöglicht es Studierenden NRW-weit zu fahren.
 
Die kostenlose Mitnahme eines Fahrrads wird weiterhin im Gebiet des VRR erhalten bleiben, genauso wie
die Möglichkeit eine weitere Person Nachts, am Wochenende und an Sonn- und Feiertagen mitzunehmen. Diese Regelung wurde jedoch nicht auf die Strecken außerhalb des VRR erweitert!
 
 
==Weitere Informationen:==
* http://www.studenten-nrw-ticket.de/duisburgessen.html
* http://www.probahn-nrw.de/news.php?id=368&sec=1
 
==Anteilige Kostenrückerstattung bei Exmatrikulation==
 
Studierende, die sich im laufenden Semester [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an [mailto:asta.buchhaltung@uni-due.de asta.buchhaltung@uni-due.de] folgende Dokumente und Informationen zu schicken:
 
* Exmatrikulationsbescheinigung
* an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
* die aktuelle Adresse
* die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll
 
[[Kategorie:Mitbestimmung]]

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:51 Uhr

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